Buchtitel "Neues Wohnen im Alter": Pressematerial

Stand:
Umziehen oder bleiben? Ratgeber informiert über verschiedene Wohnformen im Alter
Off

Titelbild älteres Ehepaar lächeltEine Alters-WG suchen oder das Zuhause barrierefrei umbauen? Wie will ich in Zukunft wohnen? Und was ist, wenn ich irgendwann nicht mehr so kann wie früher? Fragen, die wir gerne verdrängen, weil sie Angst machen können. Der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Neues Wohnen im Alter“ erläutert die verschiedenen Möglichkeiten für diejenigen, die noch fit sind, für die es zu Hause langsam beschwerlich wird und all jene, die alleine gar nicht mehr zurechtkommen. Zudem kommen Menschen zu Wort, die einen Umzug bereits gewagt haben und berichten, wie es ihnen ergangen ist.

Nicht alle Wohnformen eignen sich für jede Lebensphase. Deshalb sollte man sich schon frühzeitig Gedanken darüber machen, wie man später gerne leben möchte. Ob barrierefrei in der eigenen Immobilie, Betreutes Wohnen, Pflegeheim oder Mehrgenerationenhaus – der Ratgeber informiert, was es jeweils zu beachten gibt und hilft dabei, sich einen Überblick zu verschaffen. Was heißt eigentlich „altersgerecht“? Zahlen Krankenkasse und Pflegeversicherung auch beim Umzug ins Ausland? Ist im Betreuten Wohnen rund um die Uhr jemand da? Das Buch bietet Antworten zu diesen und vielen weiteren Themen und gibt Ratsuchenden Kostenbeispiele, Checklisten, Tipps sowie Experteninterviews an die Hand. Wer sich vorbereitet und rechtzeitig informiert, hat gute Chancen, nicht irgendwo zu landen, wo er eigentlich nie hinwollte.

Der Ratgeber „Neues Wohnen im Alter“ hat 192 Seiten und kostet 16,90 Euro, als E-Book 12,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Onlineshop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältlich.

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.