So wehren Sie sich gegen nowenergy, voxenergie und primastrom
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Haben Sie bei nowenergy, primastrom oder voxenergie einen Strom- oder Gaslieferungsvertrag zu unerwartet hohen Preisen abgeschlossen oder eine enorme Preiserhöhung erhalten? Haben die Unternehmen Ihre Kündigung oder Ihren Widerruf zurückgewiesen? Hier erfahren Sie, wie Sie sich richtig wehren.
Wenn Ihr Vertrag durch einseitige Preiserhöhungen teurer geworden ist, sollten Sie diese Gelegenheit nutzen und sich kostenlos der Klage anschließen.
Kund:innen von primastrom und voxenergie sowie deren Schwesterfirma nowenergy haben zudem die Möglichkeit, ihre Verträge vorzeitig zu beenden. In bestimmten Fällen können sie bereits gezahlte Abschläge sogar vollständig zurückerhalten.
Unser Musterbrief-Generator hilft Ihnen, sich richtig gegen nowenergy, voxenergie oder primastrom zu wehren und Ihre Rechte geltend zu machen.
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Fristlose Beendigung der Verträge mit primastrom, voxenergie und nowenergy
Verbraucher:innen können die Verträge mit primastrom, voxenergie und nowenergy fristlos beenden.
Das Unternehmen hat nach Erkenntnissen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) ihre Kund:innen in den Verträgen nicht ordnungsgemäß über das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht belehrt. Deshalb können Verbraucher:innen die Verträge in diesen Fällen widerrufen, wenn der Vertragsschluss nicht länger als 12 Monate und 14 Tage zurückliegt. Und nicht nur das: Verbraucher:innen können sogar bereits gezahlte Abschläge vollständig zurückverlangen. Ein Zwei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.500 kWh kann sich nach zwölf Monaten Belieferung beispielsweise mehr als 1.200 Euro erstatten lassen.
Aber auch bei älteren Verträgen ist ein vorzeitiges Ausscheiden aus den Verträgen möglich. Betroffene können die Verträge unter anderem deswegen außerordentlich kündigen, wenn die Unternehmen die Preise einseitig geändert haben. Nutzen Sie unseren Musterbriefgenerator, um Ihre Rechte geltend zu machen.
Aufgrund der Ansprüche der Verbraucher:innen im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht und der bestehenden Kündigungsrechte, prüft der vzbv bereits eine Sammelklage gegen die primaholding-Gruppe mit seinen Tochterunternehmen nowenergy, primastrom und voxenergie.
Einseitige Preiserhöhungen von primastrom und voxenergie unzulässig
Steigenden Energiepreise nehmen immer mehr Anbieter zum Anlass, um die Preise für Verbraucher:innen zu erhöhen. Auch Kund:innen der Energieversorger primastrom GmbH und voxenergie GmbH haben Preiserhöhungen erhalten. Die Preise für Bestandskund:innen können aber nur dann erhöht werden, wenn dafür wirksame vertragliche Vereinbarungen vorliegen. Das ist bei den beiden Energieversorgern aber nicht der Fall.
Eine einseitige Preiserhöhung liegt dann vor, wenn der Energieversorger ohne Ihre Zustimmung Preisanpassungen vornimmt. Grundsätzlich dürfen Unternehmen die Preise einseitig anheben, dafür müssen aber folgende Punkte im Vertrag genau geklärt sein:
Unter welchen Voraussetzungen dürfen die Preise angepasst werden?
In welchem Umfang dürfen die Preise angepasst werden?
Dass der Versorger die Preise bei sinkenden Kosten auch reduzieren muss.
In den Verträgen von primastrom und voxenergie sind dazu keine wirksamen Vereinbarungen getroffen. Vielmehr ist teilweise sogar eine Preisgarantie von 24 Monaten vereinbart, die weiterhin gelten sollte. Die teils bereits vorgenommenen Preiserhöhungen durch primastrom und voxenergie sind daher aus Sicht des vzbv unzulässig.
Inzwischen haben die beiden Unternehmen angekündigt, die einseitigen Preiserhöhungen für die an den Musterfeststellungsklagen beteiligten Verbraucher:innen zurückzunehmen und deren Rechnungen zu korrigieren. Das ist ein Erfolg für Kund:innen und Verbraucherschützer.
Mit einer Anmeldung im Klageregister können damit sowohl Bestands- als auch Altkunden schnell und einfach ihr Geld zurückzuerhalten bzw. ihren Vertrag zu früheren Konditionen fortführen.
So können Sie sich den Klagen anschließen
Um sich den Klagen anzuschließen, müssen Sie sich ins jeweilige Klageregister eintragen. Damit nehmen Sie kostenlos an den Verfahren teil. Nach dem Eintrag erhält man vom Bundesamt für Justiz (BfJ) eine Bestätigung. Es ist wichtig, diese Mitteilung des BfJ dem Unternehmen vorsorglich als Nachweis über die Eintragung vorzulegen - am besten per Post.
Machen Sie am besten zuerst den Klage-Check und tragen Sie sich dann in das jeweilige Register ein, um an der Klage teilzunehmen. Wie das geht, erfahren Sie am Ende des Klage-Checks, aber auch beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Weitere häufig gestellte Fragen finden Sie auf den Webseiten des vzbv. Mit dem News-Alert informiert der vzbv Sie auch per E-Mail über aktuelle Infos und Termine zum Verfahren.
So können Sie auf die Preiserhöhungen reagieren
Sie können natürlich auch unabhängig von der Beteiligung an den Klagen auf die Preiserhöhungen von primastrom und voxenergie reagieren. Nutzen Sie dafür unseren interaktiven Musterbrief und versenden Sie das erstellte Schreiben anschließend an Ihren Anbieter.
Musterbrief-Generator
Erstellen Sie hier Ihr Schreiben an voxenergie, nowenergy oder primastrom mit unserer interaktiven Briefvorlage
Energiepreiskrise – Informationen und Beratungsangebote
Die Energiepreise steigen stark, vor allem für Gas. Haben auch Sie eine Preiserhöhung Ihres Versorgers erhalten? Was können Sie tun, um einen vermutlich teuren oder gar kalten Winter besser zu bewältigen? Hier finden Sie die aktuellen Informationen und Beratungsangebote der Verbraucherzentrale.
Auszeichnung als Verbraucherschule: Jetzt bewerben!
Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Dezember 2023.
Halbzeitbilanz des vbzv: Ampel hinkt bei Verbraucherthemen hinterher
Seit rund 2 Jahren regiert die Ampelkoalition. Zur Halbzeit zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Bilanz. Es gibt zwar Positives zu vermelden. Bei vielen Themen sieht der vzbv aber weiter offene Baustellen, wenn die Regierung Wirtschaft und Verbraucher:innen gleichermaßen stärken will.
So erreichen Sie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Unsere Beratungsstellen erreichen Sie per Telefon und E-Mail. Auch über eine zentrale Hotline, das zentrale Kontaktformular auf unserer Internetseite sowie bei Facebook, Instagram und Twitter können Sie uns kontaktieren.