Corona: Das gilt in NRW fürs Bus- und Bahnfahren

Stand:
Seit 1. Februar 2023 gibt es keine Pflicht mehr zum Tragen von Masken in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs in Nordrhein-Westfalen. Bundesweit im Fernverkehr ist die Pflicht am 2. Februar gefallen.
FFP2-Maske und OP-Maske werden neben einer Straßenbahn gehalten
Off

Auch wenn keine Masken mehr in Bussen und Bahnen getragen werden müssen, dürfen Sie es natürlich freiwillig weiterhin machen. Darüber hinaus könnne Sie eigenverantwortlich gewisse Regeln einhalten:

  1. Auf alternative Zeiten ausweichen. Prüfen Sie, ob Sie eine Bahn oder einen Zug früher oder später nehmen können. Vielleicht ist der Andrang dort geringer. Besprechen Sie das gegebenenfalls mit Ihrem Arbeitgeber. Viele Arbeitgeber sind inzwischen bereit, solche Veränderungen zu akzeptieren.
  2. Upgrade möglich. Wenn Ihr Zug sehr voll ist, kann ein Zusatzticket für die 1. Klasse sinnvoll sein. Dort sind oft mehr freie Plätze. Am besten statten Sie sich mit einem 4-er Zusatzticket aus, dann können Sie spontan auf volle Züge reagieren.
    Achtung: Das Ticket muss vor dem Einstieg entwertet werden!
  3. Nutzen Sie die gesamte Zuglänge zum Einstieg. Oft bildet sich eine Menschentraube an den Aufgängen vor den Einstiegen. Versuchen Sie dann an der Spitze oder am Ende des Zuges einzusteigen.
    Achtung: Bitte die Kennzeichnung für die 1. Klasse beachten.
  4. Abstand, trotz hoher Auslastung. In Zügen und Bussen galt schon immer die Regel, "erst aussteigen lassen" und das ist jetzt noch wichtiger. Halten Sie beim Ein- und Aussteigen Abstand zu anderen Fahrgästen. Der Zug oder Bus fährt erst ab, wenn alle Fahrgäste ein- oder ausgestiegen sind. Im Fahrzeug sollten die Plätze neben anderen Reisenden frei bleiben, soweit das möglich ist.

Gültiger Fahrschein immer dabei! Achten Sie darauf, dass Sie am besten vor dem Einstieg in den Bus oder den Zug ein gültiges Ticket haben. In manchen Bussen können Sie nur eingeschränkt Tickets kaufen. Im Zug ist der Kauf ohnehin nur noch in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich. Statten Sie sich am besten mit Mehrfahrtentickets aus, dann sind Sie gut versorgt.

Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Schultüte mit Stiften und Süßigkeiten

Schulanfang: Keine Schadstoffe in Schultüte und Schulranzen

Die Auswahl an Stiften und sonstiger Ausstattung fürs neue Schuljahr ist groß. Doch nicht alles, was der Handel bietet, ist nachhaltig und frei von Schadstoffen. Wir bieten Hilfe bei der Auswahl für den Schulstart - und spätere Schuljahre.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.