Streik in NRW: Ihre Rechte in Bussen und Bahnen des ÖPNV

Stand:
Ab 10. März 2025 gibt es mehrtägige Warnstreiks im öffentlichen Personen-Nahverkehr. Fahrgäste haben keinen Anspruch auf Beförderung oder Erstattung.
Straßenbahnhaltestelle mit digitalem Hinweisschild: "STREIK!"
Streik bei der Rheinbahn in Düsseldorf: keine Straßenbahnen und kaum Menschen vor dem Hauptbahnhof.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Verdi hat Streiks im öffentlichen Dienst, unter anderem bei Bussen, U- und Straßenbahnen, in NRW angekündigt.
  • Die Nahverkehrszüge und S-Bahnen der Deutschen Bahn und anderer privater Unternehmen sind nicht betroffen.
  • Wer die "Öffis" durch den Streik nicht nutzen kann, hat keinen Anspruch auf Beförderung oder Fahrpreis-Erstattung.
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In diesem Text erfahren Sie, welche Rechte Fahrgäste haben, wenn bei einem Verkehrsunternehmen des Nahverkehrs gestreikt wird. Falls bei der Deutschen Bahn oder anderen Fernverkehrsgesellschaften gestreikt wird, gelten andere Regeln. Die erklären wir in diesem Artikel.

Ob beim Verkehrsbetrieb Ihres Ortes gestreikt wird, erfahren Sie in der Regel auf dessen Internetseite oder in dessen App.

Mobilitätsgarantie greift nicht

Die Mobilitätsgarantie NRW ist eine freiwillige Leistung der Verkehrsunternehmen in Nordrhein-Westfalen. Streik ist einer der vorgesehenen Ausschlussgründe. Das gleiche gilt auch für die Pünktlichkeitsgarantie einiger Verkehrsunternehmen in NRW.

Auslagen werden nicht ersetzt

Taxikosten werden Betroffene nicht erstattet bekommen. Denn bei einem Ausstand greifen weder die "Mobilitätsgarantie NRW" noch sonstige Garantien der Verkehrsunternehmen. Die Bedingungen dieser Garantien schließen bei Streik den Anspruch auf Erstattung aus. Eine Erstattung könnte möglicherweise aus Kulanz erfolgen.

Pünktlichkeit am Arbeitsplatz

Arbeitnehmer:innen sollten beachten, dass der Weg zur Arbeit grundsätzlich in der eigenen Verantwortung liegt. Wer seinen Arbeitsplatz nicht pünktlich erreicht, ist verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit nachzuholen oder für diese Zeit Urlaub oder Ausgleich zu nehmen. Auch das Arbeiten zu Hause könnte eine Alternative sein.

Schlichtungsstelle Nahverkehr

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Schlichtungsstelle Nahverkehr: Unter der Hotline 0211/3809-380 erreichen Sie sie montags bis donnerstags von 10:00 bis 12:00 Uhr. Auch per E-Mail und unter www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de sind unsere Fachleute für Sie erreichbar.

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.