Das Wichtigste in Kürze:
- Der Aufdruck zeigt eine Vanilleblüte, doch Vanille ist in "Exquisa QuarkGenuss Vanilla" überhaupt nicht enthalten.
- Aus unserer Sicht wird der Kunde getäuscht. Deshalb haben wir den Hersteller abgemahnt.
- Produzent Karwendel will die Aufmachung ändern.
Vanilleblüten sind abgebildet, der Begriff "Vanilla" steht daneben. Aber: enthält der "Exquisa QuarkGenuss Vanilla" auch tatsächlich Vanille? Die Zutatenliste offenbart: leider nicht. Der Vanille-Geschmack wird mithilfe verschiedener Zutaten und Aromen geschaffen. Aus unserer Sicht ist das irreführend. Deshalb haben wir den Hersteller, die Karwendel Werke Huber & GmbH Co. KG, abgemahnt. Der Produzent hat sich verpflichtet, die Aufmachung bis zum 1. Februar 2018 zu ändern.
Verwirrende Darstellungen auf Lebensmittelverpackungen kommen leider häufig vor. Im Dezember 2015 musste der Teeproduzent Teekanne nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) eine Verpackung überarbeiten. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Weil unter anderem Himbeeren und Vanilleblüten abgebildet waren, der Tee aber lediglich Aromen für Himbeeren und Vanille enthielt, bekam der vzbv Recht.