Das Wichtigste in Kürze:
- Der Aufdruck zeigt eine Vanilleblüte in Milch, doch Vanille ist in der Müllermilch überhaupt nicht enthalten.
- Aus unserer Sicht wird der Kunde getäuscht. Deshalb haben wir den Hersteller abgemahnt.
- Die Molkerei Müller verspricht Änderungen.
Vanilleblüten sind abgebildet, der Begriff "Vanilla" steht darunter. Aber: enthält die "Müllermilch Vanilla" auch tatsächlich Vanille? Die Zutatenliste offenbart: leider nicht. Der Vanille-Geschmack wird mithilfe verschiedener Zutaten und Aromen geschaffen. Aus unserer Sicht ist das irreführend. Deshalb haben wir den Hersteller, die Molkerei Alois Müller GmbH und Co KG, wegen irreführender Werbung abgemahnt. Der Produzent hat sich verpflichtet, nach dem 31. Mai 2018 nicht mehr in dieser Art und Weise für das Produkt zu werben, wenn es tatsächlich keine Vanille enthält.
Verwirrende Darstellungen auf Lebensmittelverpackungen kommen leider häufig vor. Im Dezember 2015 musste der Teeproduzent Teekanne nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) eine Verpackung überarbeiten. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Weil unter anderem Himbeeren und Vanilleblüten abgebildet waren, der Tee aber lediglich Aromen für Himbeeren und Vanille enthielt, bekam der vzbv Recht.