Milchzähne pflegen und regelmäßig untersuchen lassen

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Kostenpflichtige Zusatzleistungen bieten Zahnärzte auch für Milchzähne an. Aber die gesetzlichen Leistungen beim Arztbesuch reichen meist aus.
Ein Zahnarztspiegel wird einem Kind in den geöffneten Mund gehalten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mindestens einmal im Jahr sollten Kinder ab 3 zur zahnärztlichen Vorsorge.
  • Für einige kostenpflichtige Behandlungen geben manche Krankenkassen Zuschüsse.
  • Im Vorschulalter sollte Zahnpasta mit höchstens 500 ppm (parts pro million) Fluorid verwendet werden.
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Zu viel Zuckerhaltiges im Mund und zu wenig Zähneputzen – dieser Kombi sind die ersten Zähne von Kleinkindern nicht gewachsen. Fast jedes fünfte Kind unter drei Jahren in Deutschland leidet an Karies. "Gesund beginnt im Mund – Gemeinsam für starke Milchzähne" lautet von daher das Motto zum diesjährigen Tag der Zahngesundheit am 25. September. Rund um den Stichtag weisen Zahnärzte Eltern darauf hin, wie wichtig die Pflege der Milchzähne für die gesunde Entwicklung von Klein- und Vorschulkindern ist und welche Kontrolluntersuchungen gegen Karies und Co. sie für die Jüngsten anbieten.

Gesetzlich krankenversicherte Eltern sollten bei zahnärztlichen Vorsorgeterminen jedoch darauf pochen, dass sie korrekt über die Kassenleistungen informiert werden. Denn auch für Milchzähne werden kostenpflichtige Zusatzleistungen angeboten, die gesetzlich Versicherte nicht annehmen müssen und die nicht unbedingt nötig sind. Folgende Hinweise unterstützen Eltern beim Zahnarztbesuch mit ihren Sprösslingen:

Kostenlose Leistungen für Kinder in der Zahnarztpraxis

Damit Kinder auch künftig mit gesunden Zähnen kraftvoll in einen Apfel beißen oder ihr Butterbrot genussvoll kauen können, sind drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen zwischen drei und sechs Jahren jeweils im Abstand von mindestens zwölf Monaten vorgesehen. Ab sechs bis zum Beginn der Volljährigkeit gibt's die kostenlose Kontrolle der eigenen Kauwerkzeuge dann zwei Mal im Jahr. Ab zweieinhalb Jahren können Kinder mit hohem Kariesrisiko alle drei Monate eine Behandlung mit Fluoridlack zur Vorbeugung von Zahnfäule bekommen. Kosten für die Entfernung harter Beläge übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen hingegen bis zur Volljährigkeit nur einmal im Jahr.

Reglungen zur Behandlung von Fissuren

Fissuren sind Rillen und Furchen auf der Kaufläche der Backenzähne. Eine Versiegelung soll vor Karies schützen, vor allem, wenn die Fissuren stark ausgeprägt sind. Diese Leistung übernehmen die Kassen nur für die beiden bleibenden Backenzähne, die sich vor den Weisheitszähnen befinden. Empfohlen wird die Versiegelung von Fissuren vor allem für Kinder mit erhöhtem Kariesrisiko. Die Versiegelung weiterer Zähne müssen Eltern aus eigener Tasche bezahlen, was aus fachlicher Sicht jedoch nicht nötig ist. Auch eine professionelle Zahnreinigung bei Kindern muss von den Eltern als eigene Leistung selbst bezahlt werden.

Tipps zum Kostensparen

Sollten Kieferorthopäden dazu raten, die Zahnoberfläche vor oder während einer Zahnspangen-Behandlung als Kariesschutz zu versiegeln, lohnt sich auf alle Fälle eine Nachfrage bei der jeweiligen Krankenkasse. Denn einige zahlen einen freiwilligen Zuschuss für diese spezielle Pflege. Ganz wichtig: Ab dem 12. Lebensjahr können die halbjährlichen Untersuchungen beim Zahnarzt in das persönliche Bonusheft eingetragen werden, das auch kleine Patienten zum Nachweis ihrer regelmäßigen Kontrolluntersuchungen erhalten. Durch die regelmäßigen Einträge erhöhen sich später die Zuschüsse, falls einmal Zahnersatz nötig sein sollte.

Wirksamer Schutz vor Karies

Ab dem ersten Milchzahn regelmäßig Zähne putzen, das ist die beste Vorsorge vor schmerzhaften Löchern im Zahn. Im Vorschulalter eignet sich am besten eine Zahnpasta, die bis zu 500 ppm (parts pro million) Fluorid enthält. Ab sechs Jahren kann die Zahncreme auch eine höhere Konzentration von 1.000 bis 1.500 ppm Fluorid aufweisen. Der Zahngesundheit des Nachwuchses zuliebe sollten Eltern aufs Verabreichen von Fruchtsäften oder süßen Tees möglichst verzichten. Auch noch wichtig: Seit September 2016 können Kinder mit Zahnproblemen schon ab dem sechsten Lebensmonat vom Kinderarzt an einen Zahnarzt überwiesen werden. Dies sollte im gelben Untersuchungsheft dokumentiert werden.

Mehr Infos und Tipps zur Zahngesundheit gibt's auf kostenfalle-zahn.de. Eine unabhängige Beratung zu Behandlungen und Patientenrechten rund um Zähne bietet die Verbraucherzentrale NRW außerdem in 21 Beratungsstellen vor Ort an.

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