Das Wichtigste in Kürze
- Regelmäßig sollten Kinder zur zahnärztlichen Vorsorge gehen – möglich ist dies bereits ab dem 6. Lebensmonat.
- Für einige kostenpflichtige Behandlungen geben manche Krankenkassen Zuschüsse.
- Im Kleinkind- und Vorschulalter sollte Zahnpasta mit höchstens 1.0 ppm (parts pro million) Fluorid verwendet werden.
Zu viel Zuckerhaltiges im Mund und zu wenig Zähneputzen – dieser Kombi sind die ersten Zähne von Kleinkindern nicht gewachsen. 10 bis 15 Prozent der Kinder unter drei Jahren in Deutschland leiden laut Bundeszahnärztekammer an Karies, in sozialen Brennpunkten sind es bis zu 40 Prozent. Die Pflege der Milchzähne ist für die gesunde Entwicklung von Klein- und Vorschulkindern daher sehr wichtig. Zahnärzt:innen bieten zudem Kontrolluntersuchungen gegen Karies und Co. schon für die Jüngsten an.
Gesetzlich krankenversicherte Eltern sollten bei zahnärztlichen Vorsorgeterminen jedoch darauf pochen, dass sie korrekt über die Kassenleistungen informiert werden. Denn auch für Milchzähne werden kostenpflichtige Zusatzleistungen angeboten, die gesetzlich Versicherte nicht annehmen müssen und die nicht unbedingt nötig sind. Folgende Hinweise unterstützen Eltern beim Zahnarztbesuch mit ihren Sprösslingen:
Kostenlose Leistungen für Kinder in der Zahnarztpraxis
Damit Kinder auch künftig mit gesunden Zähnen kraftvoll in einen Apfel beißen oder ihr Butterbrot genussvoll kauen können, sind zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen vorgesehen. Kinder zwischen dem 6. und 34. Lebensmonat haben Anspruch auf drei Früherkennungsuntersuchungen. Diese sind zeitlich auf die U-Untersuchungen abgestimmt. Zwischen den einzelnen Untersuchungen müssen mindestens 4 Monate liegen. Für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren übernimmt die Krankenkasse drei kostenlose Vorsorgeuntersuchungen. Zwischen den einzelnen Untersuchungen müssen 12 Monate liegen. Ab sechs bis zum Beginn der Volljährigkeit gibt es die kostenlose Kontrolle der eigenen Kauwerkzeuge dann zwei Mal im Jahr.
Ab zweieinhalb Jahren können Kinder mit hohem Kariesrisiko alle drei Monate eine Behandlung mit Fluoridlack zur Vorbeugung von Zahnfäule bekommen. Kosten für die Entfernung harter Beläge übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen hingegen bis zur Volljährigkeit nur einmal im Jahr.
Reglungen zur Behandlung von Fissuren
Fissuren sind Rillen und Furchen auf der Kaufläche der Backenzähne. Eine Versiegelung soll vor Karies schützen, vor allem, wenn die Fissuren stark ausgeprägt sind. Diese Leistung übernehmen die Krankenkassen nur für die beiden bleibenden Backenzähne, die sich vor den Weisheitszähnen befinden. Empfohlen wird die Versiegelung von Fissuren vor allem für Kinder mit erhöhtem Kariesrisiko. Die Versiegelung weiterer Zähne müssen Eltern aus eigener Tasche bezahlen, was aus fachlicher Sicht jedoch nicht nötig ist. Auch eine professionelle Zahnreinigung bei Kindern muss von den Eltern als eigene Leistung selbst bezahlt werden.
Tipps zum Kostensparen
Sollten Kieferorthopäd:innen dazu raten, die Zahnoberfläche vor oder während einer Zahnspangen-Behandlung als Kariesschutz zu versiegeln, lohnt sich auf alle Fälle eine Nachfrage bei der jeweiligen Krankenkasse. Denn einige zahlen einen freiwilligen Zuschuss für diese spezielle Pflege.
Ganz wichtig: Ab dem 12. Lebensjahr können die halbjährlichen Untersuchungen bei Zahnärzt:innen in das persönliche Bonusheft eingetragen werden, das auch kleine Patient:innen zum Nachweis ihrer regelmäßigen Kontrolluntersuchungen erhalten. Durch die regelmäßigen Einträge erhöhen sich später die Zuschüsse, falls einmal Zahnersatz nötig sein sollte.
Wirksamer Schutz vor Karies
Ab dem ersten Milchzahn regelmäßig Zähne putzen, das ist die beste Vorsorge vor schmerzhaften Löchern im Zahn. Für Kleinkinder und bis zum Alter von 6 Jahren eignet sich am besten eine Zahnpasta, die bis zu 1.00 ppm (parts pro million) Fluorid enthält. Ab sechs Jahren kann die Zahncreme auch eine höhere Konzentration von 1.500 ppm Fluorid aufweisen.
Der Zahngesundheit des Nachwuchses zuliebe sollten Eltern aufs Verabreichen von Fruchtsäften oder süßen Tees möglichst verzichten. Auch noch wichtig: Seit September 2016 können Kinder mit Zahnproblemen schon ab dem sechsten Lebensmonat von Kinderärzt:innen an eine Zahnarztpraxis überwiesen werden. Dies sollte im gelben Untersuchungsheft dokumentiert werden.
Mehr Infos und Tipps zur Zahngesundheit gibt's auf kostenfalle-zahn.de. Eine unabhängige Beratung zu Behandlungen und Patient:innenrechten rund um Zähne bietet die Verbraucherzentrale NRW außerdem in einigen Beratungsstellen vor Ort an.