Bis wann muss man aktiv werden?
Die Erklärung zu Grundstücken in NRW ist seit dem 1. Juli 2022 online über das Portal www.elster.de einzureichen. Dort müssen Sie sich zunächst registrieren. Nur auf "Härtefallantrag" kann das Finanzamt in Ausnahmefällen auch Papiererklärungen annehmen. Die Frist zur Abgabe wurde auf den 31. Januar 2023 verlängert. Ursprünglich sollten die Erklärungen bis 31. Oktober 2022 beim Finanzamt sein.
Aufgrund Ihrer Angaben errechnet das Finanzamt einen aktuellen Grundstückswert (inklusive Gebäude) und erlässt zwei Bescheide: den Grundsteuerwertbescheid auf den 1. Januar 2022 und den Grundsteuermessbescheid auf den 1. Januar 2025. Anhand dieser beiden Bescheide setzt die jeweilige Kommune die neue Grundsteuer ab 1. Januar 2025 fest.
Danach sollen diese Erklärungen alle 7 Jahre abgegeben werden, es sei denn, dass bereits vorher grundlegende Änderungen eintreten.
Welche Angaben müssen gemacht werden?
In NRW sollten im Mai die Grundstückseigentümer:innen von den Finanzämtern angeschrieben worden sein und weitere Informationen erhalten haben. Abgefragt werden auf jeden Fall:
- Grundbuchangaben (Flurstück, Grundbuchblatt, Gemarkung),
- Besitzverhältnisse und Grundstücksart,
- Grundstücksfläche,
- Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022 (zu ermitteln auf www.boris.nrw.de),
- Baujahr und ggf. Jahr einer "Kernsanierung",
- Wohnfläche.
Hilfreiche Unterlagen sind: ein Grundbuchauszug, Kaufunterlagen, der aktuelle Grundsteuerbescheid, Wohnflächenberechnung, Unterlagen von Sanierungen.