Basiskonto: Mit Musterbrief Gebühren zurückfordern

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Die Deutsche Bank hat zu hohe Gebühren für ihr Basiskonto kassiert. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) können Betroffene die Gebühren zurückverlangen. Dabei hilft unser Musterbrief – auch für Kunden anderer Banken.
Deutsche Bank Gebäude in Frankfurt bei Sonnenuntergang

Die Deutsche Bank hat zu hohe Gebühren für ihr Basiskonto kassiert. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) können Betroffene die Gebühren zurückverlangen. Dabei hilft unser Musterbrief – auch für Kunden anderer Banken.

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8,99 Euro im Monat plus weitere Entgelte – diese Kosten erhob die Deutsche Bank für ihr Basiskonto. Bis am 30. Juni 2020 der Bundesgerichtshof (BGH) die Gebühren für zu hoch erklärt hat (Az. XI ZR 119/19). Denn das vergleichbare Standardkonto "db Aktiv" kostete zu dem Zeitpunkt 4,99 Euro im Monat. Wenn Sie ein Basiskonto bei der Deutschen Bank haben, können Sie nun die bis Juni gezahlten Kontogebühren komplett zurückfordern. Dazu können Sie den Text unseres kostenlosen Musterbriefs verwenden.

Wir raten dringend dazu, dass Sie zeitnah selbst aktiv werden. Denn die Deutsche Bank erklärte in der Presse, sie werde "im Fall von berechtigten Ansprüchen Erstattungen an die betroffenen Kunden leisten". Eine automatische Erstattung gibt es demnach wohl nicht, weshalb auch eine mögliche teilweise Verjährung von Ansprüchen, für die vor 2018 gezahlten Entgelte droht. Gerichtlich geklärt ist diese Frage aber nicht. Das Gerichtsverfahren lief seit 2017 – wir gehen davon aus, dass die Deutsche Bank alle unberechtigt erhobenen Entgelte erstattet.

Wenn Sie ein Basiskonto bei einer anderen Bank haben und ebenfalls zu hohe Gebühren zahlen, können Sie sie mit diesem Musterbrief zurückfordern. Wenn Sie dabei Unterstützung von unseren Fachleuten wünschen, können Sie gerne in einer unserer Beratungsstellen einen Termin dafür vereinbaren.

Jedes Kreditinstitut, das Girokonten anbietet, muss seit 2016 auch ein Basiskonto anbieten. Dieses "Girokonto für alle" soll allen Verbrauchern ermöglichen, am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen. Zuvor hatten immer wieder Banken vermeintlich problematischen Kundengruppen ein Konto verweigert – etwa Geflüchteten, Wohnungslosen oder Menschen mit Kontopfändung. Allerdings hat der Gesetzgeber nicht klar geregelt, wie viel ein Basiskonto kosten darf. Im Gesetz ist nur von "angemessen" die Rede. Dies führt häufig zu überteuerten Basiskonten, die sich die oftmals einkommensschwachen Kunden kaum leisten können.

Ein Basiskonto muss nicht kostenlos sein, darf aber eben auch nicht mehr kosten als normale Privat- oder Gehaltskonten. Weitere Informationen zum Basiskonto finden Sie in diesem Artikel.

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