Neubau: KfW-Förderung für Effizienzhaus 55 wird eingestellt

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Da der Standard Effizienzhaus 55 inzwischen marktüblich ist, wird diese Förderung bei Neubauten zum Jahresanfang 2022 eingestellt. Bei der Sanierung von Altbauten ist sie aber weiterhin möglich.
Grafik mit Hausmodell und Bauplänen

Da der Standard Effizienzhaus 55 inzwischen marktüblich ist, wird diese Förderung bei Neubauten zum Jahresanfang 2022 eingestellt. Bei der Sanierung von Altbauten ist sie aber weiterhin möglich.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Förderanträge können nur noch spätestens bis zum 31. Januar 2022 gestellt werden.
  • Zuschüsse bei Neubauten sind für den höheren Standard Effizienzhaus 40 auch ab 2022 möglich.
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Die Bundesförderungen sind gefragt wie nie. Das beweist ein Blick auf die Zahlen: In diesem Jahr wurden bis Ende September insgesamt 12 Milliarden Euro Zuschüsse bewilligt. Ein Drittel dieser Gelder fördert Neubauten im Standard Effizienzhaus 55. Da dieser Standard aber inzwischen marktüblich ist, wird diese Förderung bei Neubauten zum Jahresanfang 2022 eingestellt. Förderanträge können daher nur noch bis zum 31. Januar 2022 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden.

Die Bundesförderung konzentriert sich in Zukunft stärker auf die energetische Sanierung von Altbauten und noch effizientere Neubauten. Bei der Sanierung von Altbauten ist eine Förderung für den Umbau nach Effizienzhausstandard 55 daher weiterhin möglich.

Neubau eines Effizienzhauses 55: Zügig handeln

Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn bei der KfW und spätestens bis zum 31. Januar 2022 gestellt werden. Grundsätzlich gilt, dass der KfW-Antrag vor Abschluss von Lieferungs-/Leistungsverträgen gestellt werden muss. Nur in der Kreditvariante kann hiervon abgewichen werden, wenn ein dokumentiertes Beratungsgespräch mit der Bank vorliegt. Bauherr:innen und Käufer:innen, die diese Lösung bevorzugen, sollten sich jetzt zügig um sämtliche Antragsunterlagen und den Abschluss der Planungen bemühen.

Alternative Fördermöglichkeiten beim Neubau

Die Einstellung der Förderung für das Effizienzhaus 55 bedeutet nicht, dass Neubauten ab 2022 überhaupt keine Zuschüsse mehr erhalten. Die Gebäude müssen für die Bundesförderung zukünftig mindestens den höheren Standard Effizienzhaus 40 erreichen. Wie beim Effizienzhaus 55 gibt es zusätzlich die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) und Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse). Bauherr:innen, die die entsprechenden Anforderungen erfüllen, können bis zu 25 Prozent Tilgungszuschuss oder einen Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 37.500 Euro erhalten.

Weitere Informationen: www.verbraucherzentrale.nrw/foerderprogramme. Individuelle Fragen zum Thema staatlicher Förderungen für das Eigenheim beantwortet die Verbraucherzentrale NRW bei der Energieberatung in den Beratungsstellen oder kostenlos per Videoberatung. Anmeldungen sind möglich unter: Tel. 0211 / 33 996 556.

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