Zollgebühr für Pakete per Paysafecard zahlen? Achtung, Betrug!

Stand:
Mit relativ gut gemachten E-Mails wollen Kriminelle zu Geld kommen. Sie geben sich als Zoll aus und verlangen Gebühren über den anonymen Zahlungsdienst Paysafe.
Zollbeamter bei der Zollkontrolle
Off

E-Mails, in denen sich Betrüger als Zoll ausgeben, sind seit Oktober 2020 immer wieder im Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW aufgefallen. Als Absender der Nachricht erscheint teilweise sogar "noreply@zoll.de", was die Information zunächst seriös wirken lässt. Doch was als Absender einer E-Mail angezeigt wird, können Profis leicht manipulieren. Den wahren Absender können Sie im Header einer E-Mail herausfinden.

Hereinfallen könnten vor allem Empfänger, die kürzlich etwas aus dem Ausland bestellt haben und somit ein Paket erwarten. In der Nachricht wird mitgeteilt, dass vor der Zustellung noch Gebühren in Höhe von 50 Euro zu zahlen seien. Die Bezahlung soll über eine "Paysafecard" erfolgen. Bei diesem Zahlungsdienst erwirbt man eine Karte mit einem Zahlencode und kann darüber den Wert der Karte im Internet ausgeben.

Die Betrüger verlangen diesen Code per E-Mail. Ihre E-Mail-Adressen dürften nicht lange existieren und können deshalb in den Nachrichten unterschiedlich sein. Sobald der Code der "Paysafecard" verschickt wurde, können die Kriminellen auf das Geld zugreifen und lassen sich nur äußerst schwer zurückverfolgen.

Zwar kann auf Waren aus dem Ausland tatsächlich Einfuhrumsatzsteuer anfallen. Jedoch wird der Zoll niemals per E-Mail dazu auffordern, den Betrag über anonyme Prepaid-Zahlungsdienstleister zu begleichen. Wenn Sie diese Nachricht erhalten, ignorieren Sie sie und verschieben Sie sie unbeantwortet in den Spam-Ordner oder Papierkorb.


Wortlaut der betrügerischen E-Mail April 2022:

Sehr geehrter Kunde,

Ihr am 05/04/2022 versendetes Paket wird bearbeitet. Damit wir Ihr Paket liefern können, werde dem Importeur die Mehrwertsteuerkosten in Rechnung gestellt.

Gemäß den geltenden Zollbestimmungen ist jede Einfuhr aus einem Land außerhalb der Europäischen Gemeinschaft mit einem Handelswert von mehr als 34.99 EURO  unabhängig von der Art der Waren steuerpflichtig

Artikel 134-I und II-1 ° des CGI: GESETZ Nr. 2012-1510 vom 03. Mai 2017 - Art. 68 (V) Die Validierung des Paysafecard-Guthabens für die Zahlung von Zollgebühren ist gültig.

Um die Zustellung Ihres Pakets für Ihre Heimatadresse zu ermöglichen, bitten wir Sie, Ihre nicht bezahlten Zollgebühren zu regulieren, indem Sie die folgenden Schritte ausführen, um die Zustellung des Pakets abzuschließen:

1.Kaufen Sie eine Paysafecard-PIN online (100 EURO)
2.Senden Sie den PIN-Code (16 Ziffern) an die folgende Adresse: Kundendienst@ Deutsch-zoll .de
3.Sie erhalten eine E-Mail mit Ihrem neuen Paketcode und dem Link zur korrekten Bestätigung Ihrer Postanschrift

Grüße,
ZOLL Kundenservice


Wortlaut der betrügerischen E-Mail Oktober 2020:

Sehr geehrter Kunde,

Ihr DHL-Paket: Nr. xxx, versandt am 22.09.2020, wird bearbeitet. Damit wir Ihr Paket liefern können, werden dem Importeur die Mehrkosten erneut in Rechnung gestellt.

Nach den geltenden Zollbestimmungen ist jede Einfuhr aus einem Land außerhalb der Europäischen Gemeinschaft mit einem Handelswert von mehr als 22 EUR unabhängig von der Art der Waren steuerpflichtig *.

* Artikel 134-I und II-1 ° des CGI: GESETZ Nr. 2012-1510 vom 03. Mai 2017 - Art. 68 (V) Die Validierung des Paysafecard-Guthabens für die Zahlung von Zollgebühren ist gültig.

Um die Zustellung Ihres Pakets für Ihre Heimatadresse zu ermöglichen, bitten wir Sie, Ihre nicht bezahlten Zollgebühren zu regulieren, indem Sie die folgenden Schritte ausführen, um die Zustellung Ihres Pakets abzuschließen:
1. Kaufen Sie einen Paysafecard PIN-Code Online (50 EUR)
2. Senden Sie den PIN-Code (16 Ziffern) an folgende Adresse:

xxx@xxx.xxx

Grüße,
Zoll Kundendienst


Hinweis: Der E-Mail-Text stammt aus einer tatsächlich verschickten E-Mail; mit xxx wurden echte Angaben hier anonymisiert.

Die E-Mail ist schlicht gehalten, ohne Grafiken oder Logos:

Screenshot einer Betrugs-Mail, die angeblich vom Zoll stammt.

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.