Wegen Datenweitergabe: Klage gegen Telefónica, Telekom und Vodafone

Stand:
Weil Telefónica, Telekom und Vodafone "Positivdaten" ihrer Kundschaft ohne deren Einwilligung an Wirtschaftsauskunfteien weitergegeben haben, hat die Verbraucherzentrale NRW geklagt - denn darin sieht sie einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung.
 Justizia
  • "Positivdaten" sind z. B. Informationen darüber, wann mit wem wie viele Verträge geschlossen wurden.
  • "Negativdaten" können demgegenüber z. B. Zahlungsrückstände beinhalten.
  • Sie haben ein Recht darauf, zu erfahren, welche Daten ein Unternehmen über Sie gespeichert hat.
Off

Vorausgegangen waren erfolglose Abmahnungen gegen die drei Unternehmen. Eine Übermittlung solcher Daten ohne Einwilligung ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW nicht zulässig.

Gegenstand der an Wirtschaftsauskunfteien übermittelten Positivdaten sind regelmäßig Informationen zu bestehenden Verträgen, also z.B. wann mit wem ein Vertrag geschlossen wurde oder wie viele Verträge eine Person insgesamt abgeschlossen hat. Im Gegensatz zu Negativdaten, die nicht vertragsgemäßes Verhalten beinhalten können – wie z. B. unbezahlte Rechnungen – haben sich betroffene Personen vor der Übermittlung von Positivdaten nichts zuschulden kommen lassen. Wenngleich auf den ersten Blick harmlos, sind auch Positivdaten dennoch schützenswert: Aus den von Verbraucher:innen getroffenen Entscheidungen, wie beispielsweise der Anzahl der abgeschlossenen Verträge oder häufigen Vertragswechseln, können Unternehmen Konsequenzen ziehen – und die Betroffenen im Hinblick auf zukünftige Verträge als nicht vertrauenswürdig einstufen.

Wer wissen möchte, welche personenbezogenen Daten ein Unternehmen gespeichert hat, hat ein Recht darauf, hierüber Auskunft zu erhalten – und falsche Angaben korrigieren zu lassen. 

Fußball-Fans vor Fernseher

DAZN: Sammelklage wegen Preiserhöhungen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Sammelklage gegen den Streaming-Anbieter DAZN eingereicht, weil dieser die Preise 2021 und 2022 deutlich erhöht hat. Laut Betroffenen ändert DAZN einseitig die Vertragsbedingungen und erschwert die Kündigung von Abonnements.
Das Logo der Musterklage steht vor einem Foto von jemandem, der einen Stecker in die Steckdose steckt.

BEV-Musterklage: BGH bestätigt Anspruch auf Neukundenbonus

Nach der Insolvenz des Energieversorgers BEV hatten Kund:innen umstrittene Endabrechnungen bekommen und sollten Boni verlieren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte geklagt und vor dem Bundesgerichtshof Recht bekommen.
Schmuckbild: Personalisierte Werbung durch Tracking

vzbv fordert Regulierung personalisierter Werbung

Gutachten des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv ) zeigt: Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken stellen Risiken für Verbraucher:innen und die Gesellschaft dar.