Wegen Datenweitergabe: Klage gegen Telefónica, Telekom und Vodafone

Stand:
Weil Telefónica, Telekom und Vodafone "Positivdaten" ihrer Kundschaft ohne deren Einwilligung an Wirtschaftsauskunfteien weitergegeben haben, hat die Verbraucherzentrale NRW geklagt - denn darin sieht sie einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung.
 Justizia
  • "Positivdaten" sind z. B. Informationen darüber, wann mit wem wie viele Verträge geschlossen wurden.
  • "Negativdaten" können demgegenüber z. B. Zahlungsrückstände beinhalten.
  • Sie haben ein Recht darauf, zu erfahren, welche Daten ein Unternehmen über Sie gespeichert hat.
Off

Vorausgegangen waren erfolglose Abmahnungen gegen die drei Unternehmen. Eine Übermittlung solcher Daten ohne Einwilligung ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW nicht zulässig.

Gegenstand der an Wirtschaftsauskunfteien übermittelten Positivdaten sind regelmäßig Informationen zu bestehenden Verträgen, also z.B. wann mit wem ein Vertrag geschlossen wurde oder wie viele Verträge eine Person insgesamt abgeschlossen hat. Im Gegensatz zu Negativdaten, die nicht vertragsgemäßes Verhalten beinhalten können – wie z. B. unbezahlte Rechnungen – haben sich betroffene Personen vor der Übermittlung von Positivdaten nichts zuschulden kommen lassen. Wenngleich auf den ersten Blick harmlos, sind auch Positivdaten dennoch schützenswert: Aus den von Verbraucher:innen getroffenen Entscheidungen, wie beispielsweise der Anzahl der abgeschlossenen Verträge oder häufigen Vertragswechseln, können Unternehmen Konsequenzen ziehen – und die Betroffenen im Hinblick auf zukünftige Verträge als nicht vertrauenswürdig einstufen.

Wer wissen möchte, welche personenbezogenen Daten ein Unternehmen gespeichert hat, hat ein Recht darauf, hierüber Auskunft zu erhalten – und falsche Angaben korrigieren zu lassen. 

Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten. Die Verbraucherzentrale NRW geht rechtlich gegen Metas Handlungen vor.
Ein Paar prüft die Rechung

Czarna lista: Fałszywe pisma windykacyjne

Konsumenci regularnie otrzymują fałszywe pisma od rzekomych firm windykacyjnych. Brandenburska Centrala Konsumencka (Verbraucherzentrale Brandenburg) publikuje numery kont, na które nie należy przelewać żadnych pieniędzy.