Wegen Datenweitergabe: Klage gegen Telefónica, Telekom und Vodafone

Stand:
Weil Telefónica, Telekom und Vodafone "Positivdaten" ihrer Kundschaft ohne deren Einwilligung an Wirtschaftsauskunfteien weitergegeben haben, hat die Verbraucherzentrale NRW geklagt - denn darin sieht sie einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung.
 Justizia
  • "Positivdaten" sind z. B. Informationen darüber, wann mit wem wie viele Verträge geschlossen wurden.
  • "Negativdaten" können demgegenüber z. B. Zahlungsrückstände beinhalten.
  • Sie haben ein Recht darauf, zu erfahren, welche Daten ein Unternehmen über Sie gespeichert hat.
Off

Vorausgegangen waren erfolglose Abmahnungen gegen die drei Unternehmen. Eine Übermittlung solcher Daten ohne Einwilligung ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW nicht zulässig.

Gegenstand der an Wirtschaftsauskunfteien übermittelten Positivdaten sind regelmäßig Informationen zu bestehenden Verträgen, also z.B. wann mit wem ein Vertrag geschlossen wurde oder wie viele Verträge eine Person insgesamt abgeschlossen hat. Im Gegensatz zu Negativdaten, die nicht vertragsgemäßes Verhalten beinhalten können – wie z. B. unbezahlte Rechnungen – haben sich betroffene Personen vor der Übermittlung von Positivdaten nichts zuschulden kommen lassen. Wenngleich auf den ersten Blick harmlos, sind auch Positivdaten dennoch schützenswert: Aus den von Verbraucher:innen getroffenen Entscheidungen, wie beispielsweise der Anzahl der abgeschlossenen Verträge oder häufigen Vertragswechseln, können Unternehmen Konsequenzen ziehen – und die Betroffenen im Hinblick auf zukünftige Verträge als nicht vertrauenswürdig einstufen.

Wer wissen möchte, welche personenbezogenen Daten ein Unternehmen gespeichert hat, hat ein Recht darauf, hierüber Auskunft zu erhalten – und falsche Angaben korrigieren zu lassen. 

Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Schultüte mit Stiften und Süßigkeiten

Schulanfang: Keine Schadstoffe in Schultüte und Schulranzen

Die Auswahl an Stiften und sonstiger Ausstattung fürs neue Schuljahr ist groß. Doch nicht alles, was der Handel bietet, ist nachhaltig und frei von Schadstoffen. Wir bieten Hilfe bei der Auswahl für den Schulstart - und spätere Schuljahre.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.