Preiserhöhung für Prime-Mitgliedschaften: Sammelklage gegen Amazon

Stand: 02. Oktober 2026

Die Online-Handelsplattform Amazon erhöhte 2022 die Preise für den Zusatzdienst Prime. Drei Gerichte (inklusive BGH) urteilten, dass die zugrundeliegende AGB-Klausel unwirksam sei. Mit dieser Sammelklage will die Verbraucherzentrale NRW nun die zu viel gezahlten Beträge für Betroffene zurückholen.

Das Wichtigste in Kürze:

  1. Prüfen Sie mit dem Klage-Check der Verbraucherzentrale, ob Sie bei der Klage gegen Amazon mitmachen können.
  2. Im Klage-Check erhalten Sie eine Ausfüllhilfe. Mit den Infos tragen Sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister ein.
  3. Abonnieren Sie den News-Alert zur Klage, um über den Verlauf des Verfahrens informiert zu werden.
  4. Es geht um die Preiserhöhung der Prime-Mitgliedschaft und der Prime-Student-Mitgliedschaft aus dem Jahr 2022. Die Preise wurden bei jährlicher Zahlweise von 69,00 Euro auf 89,90 Euro und bei monatlicher Zahlweise von 7,99 Euro auf 8,99 Euro erhöht. Bei Prime-Student wurde von 34,00 Euro auf 44,90 Euro jährlich und von 3,99 Euro auf 4,49 Euro monatlich erhöht.

Darum geht es

Die Online-Handelsplattform Amazon hat für den Zusatzdienst "Amazon Prime" bei bestehenden Verträgen ohne Zustimmung der Kund:innen die Preise erhöht.

Die Verbraucherzentrale NRW hält die zugrundeliegende AGB-Klausel für unangemessen benachteiligend und intransparent und die Preiserhöhung für Bestandskunden damit für rechtswidrig. Die Klage umfasst die einseitige Preiserhöhung 2022 für Primeabos mit monatlicher und jährlicher Zahlweise und auch Prime-Studentabos mit monatlicher und jährlicher Zahlweise. (Neuverträge sind nicht Bestandteil der Klage). Mit der Sammelklage wollen wir die erhöhten Abo-Preise/Entgelte vom Anbieter für die Betroffenen zurückholen. Es soll klargestellt werden, dass einseitige Preiserhöhungen so nicht möglich waren.

Für die Betroffenen geht es um unterschiedliche Beträge. Der Betrag hängt im Einzelfall davon ab, für welchen Zeitraum jemand den erhöhten Preis gezahlt hat und welche Zahlweise gewählt wurde. Amazon soll die jeweilige Differenz zwischen ursprünglich vereinbartem Preis und dem neuen Preis zurückerstatten.

Preiserhöhung September 2022

Der Preis stieg mit Wirkung zum 15. September 2022 von 7,99 Euro auf 8,99 Euro bei monatlicher Zahlweise. Bei jährlicher Zahlweise von 69,00 Euro auf 89,90 Euro. Im Studenten-Abo stieg der Preis von 3,99 Euro auf 4,49 Euro pro Monat und von 34,00 Euro auf 44,90 Euro pro Jahr.

BGH: Preisanpassungsklausel war unzulässig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 1. Oktober 2026 entschieden, dass die Preisanpassungsklausel, mit der Amazon die Erhöhung begründet hat, nicht zulässig war (Az. III ZR 205/25). Amazon hat daraufhin noch am gleichen Abend reagiert und Prime-Mitgliedern, die seit September 2022 das Abo haben, per E-Mail mitgeteilt, dass sich ihr Mitgliedsbeitrag auf den ursprünglichen Beitrag reduziert. Das seit der Erhöhung zu viel gezahlte Geld erstattet Amazon allerdings nicht von sich aus. Deshalb führt die Verbraucherzentrale NRW die Sammelklage. Alle, die sich daran beteiligen, könnten darüber das zu viel gezahlte Geld zurückerhalten. 

Die Klausel, auf welcher die Preiserhöhung für die Studenten-Abos von Amazon Prime beruht, war nicht Gegenstand des Verfahrens.

Klage-Check: Kann ich bei der Klage mitmachen?

SPA

 

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Anmeldung News-Alert Sammelklage

Ins Klageregister eintragen

Sie können sich der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Wenn die Klage Erfolg hat, können angemeldete Verbraucher:innen direkt Rückerstattungen erhalten.

Bitte beachten Sie

Derzeit gehen die Verbraucherzentralen in zwei Sammelklagen gegen den Internetkonzern Amazon EU S. à r. l. vor. Die Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen die Erhöhung der Werbequote im Streaming-Dienst "Prime Video" aus Februar 2024. Die Verbraucherzentrale NRW klagt gegen die Preiserhöhung des Amazon-Prime-Abonnements im Sommer 2022.

Es handelt sich um zwei unabhängige Verfahren. Infos zur Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen bekommen Sie auf dieser Internetseite.

Termine

  • 5. Dezember 2025
    Wir klagen
    Die Verbraucherzentrale NRW reicht Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm gegen Amazon ein.
  • 12. Januar 2026
    Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
    Das Bundesamt für Justiz (BfJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BfJ für die Klage anmelden.
  • offener Zeitpunkt
    Mündliche Verhandlung
    Beim Oberlandesgericht findet die mündliche Verhandlung statt. Meist genügt ein Termin. Das Gericht kann auch mehrere Termine ansetzen.
  • offener Zeitpunkt
    Letzte Chance zur Anmeldung
    Nach der letzten mündlichen Verhandlung haben Verbraucher:innen noch drei Wochen Zeit, um sich für die Klage an- oder abzumelden.
  • offener Zeitpunkt
    Oberlandesgericht erlässt Urteil
    Das Oberlandesgericht urteilt. Parteien des Rechtsstreits können Rechtsmittel einlegen.
  • offener Zeitpunkt
    Oberlandesgericht startet Umsetzungsverfahren
    Ist die Klage erfolgreich, startet das Oberlandesgericht die Umsetzung des Verfahrens. Verbraucher:innen bekommen ihr Geld zurück, ohne selbst klagen zu müssen.

Weitere Fragen zum Verfahren?

Wir beantworten in unseren FAQ die häufigsten Fragen zur Klage gegen Amazon.

Die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband gehen juristisch gegen Anbieter vor, die gegen Verbraucherrecht verstoßen. Hier erfahren Sie mehr über Abmahnungen, Klagen und Urteile.