In unserer Marktstichprobe haben gerade einmal 2 der 48 angesehenen Anbieter diese Vorgaben als Voraussetzung zum Erstellen eines neuen Passworts gesetzt. Bei 33 Anbietern betrug die Mindestlänge zwar 8 Zeichen, allerdings reichten bei der überwiegenden Mehrheit zwei Zeichenarten aus. 9 Anbieter erlaubten sogar nur 6 Zeichen einer einzigen Zeichenart. Das Thema Passwortsicherheit sollte nicht nur im Interesse der Verbraucher:innen liegen, sondern auch im Interesse der Anbieter, um Sicherheitsrisiken zu minimieren.
Erfüllt das Passwort nicht die Kriterien des Anbieters, wird das durch eine entsprechende Meldung angezeigt. Viele Anbieter geben darüber hinaus auch Feedback zum Sicherheitsniveau des gewählten Kennworts. Das geschieht zum Beispiel über eine Checkliste oder mit einer Art Ampelsystem, das einen roten (schwaches Passwort), gelben (mittelgutes Passwort) oder grünen (starkes Passwort) Balken anzeigt. Allerdings lässt sich oft auch ein Account mit mittelstarkem Passwort erstellen. Außerdem fiel auf, dass ein als stark eingestuftes Passwort lediglich die Vorgaben des Anbieters erfüllt hat. Die waren aber nicht immer die gängigen Mindeststandards, die zum Beispiel vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgegeben werden. An denen sollten sich Anbieter unser Meinung nach orientieren.