Neue Gesundheitskarte: Betrugsversuche mit Phishing-Mails

Stand:
Im Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW sind betrügerische E-Mails aufgetaucht, die angeblich von der AOK kommen. Man soll eine neue Gesundheitskarte beantragen, weil mit der alten keine Kosten mehr übernommen würden. Die Behauptung ist gelogen!
Zwei Hände auf der Tastatur eines aufgeklappten Laptops, auf dem Display eine Phishing-Mail mit AOK-Bezug

Das Wichtigste in Kürze:

  • Im Namen der AOK sind Phishing-Mails im Umlauf, mit denen Kriminelle personenbezogene Daten stehlen wollen.
  • Sie behaupten, man müsse sich für eine neue Gesundheitskarte anmelden.
  • Klicken Sie nicht auf Links und antworten Sie nicht auf solche Nachrichten!
On

Um an personenbezogene Daten für kriminelle Zwecke zu kommen, lassen sich Kriminelle immer wieder neue Märchen einfallen. Im Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW sind jetzt E-Mails aufgetaucht, die angeblich von der AOK kommen. Wer dort versichert ist, soll über einen Button in der Nachricht eine neue Gesundheitskarte beantragen. Mache man das nicht, könnten keine weiteren Gesundheitskosten übernommen werden.

Aus Angst, nicht mehr krankenversichert zu sein, dürfte diese Information viele Menschen verunsichern. Aber übereilen Sie nichts! Denn diese Behauptung ist erfunden und die E-Mail kommt nicht von der AOK!

Inhalt der betrügerischen E-Mail

Im Text der Nachricht heißt es: "Wir informieren Sie, dass eine neue Version Ihrer Gesundheitskarte jetzt verfügbar ist. Es ist unbedingt erforderlich, dieses Update durchzuführen, um weiterhin Ihre Gesundheitskarte erstattet zu bekommen."

Außerdem wird gedroht: "Wenn Sie dieses Update nicht durchführen, werden Ihre Gesundheitskosten nicht mehr übernommen und die Nutzung Ihrer alten Karte könnte zusätzliche, nicht gedeckte Kosten verursachen."

Link führt auf gefälschte Internetseite

Über den Button "Senden Sie meine Anfrage" soll man die neue Karte beantragen. Wer darauf klickt, kommt auf eine gefälschte Internetseite, die mit der AOK nichts zu tun hat. Alle Daten, die dort eingetragen werden, gehen an Kriminelle. Die können diese Daten unter anderem für Straftaten durch Identitätsdiebstahl missbrauchen.

Beim Absender muss man genau hinsehen: Das uns vorliegende Beispiel wurde von der Adresse aok-krankenversicherung.com verschickt. Die wurde erst am 14. Juli in Frankreich registriert und gehört nicht der AOK. Die echte AOK-Seite hat die Adresse aok.de.

Das sollten Sie machen

Wenn Sie so eine Phishing-Mail erhalten, sollten Sie

  • niemals antworten!
  • niemals auf einen Link klicken!
  • niemals einen evtl. vorhandenen Anhang öffnen!

Verschieben Sie solche Nachrichten in den Spam-Ordner!

Wenn Sie sich unsicher sind, rufen Sie vorsichtshalber Ihre Krankenkasse an und fragen Sie, ob Ihre Karte wirklich getauscht werden muss. Die echte Telefonnummer steht oft auf Ihrer Krankenkassenkarte. Sie können Sie auch auf der Internetseite Ihrer Krankenkasse finden. Geben Sie am besten die Internet-Adresse Ihrer Krankenkasse in die Adressleiste eines Browsers ein – nicht in einer Suchmaschine! Dort könnten Kriminelle durch Werbeanzeigen eine falsche Nummer angeben und Sie in eine weitere Falle locken. Auch wenn eine Telefonnummer in einer zweifelhaften E-Mail steht, sollten Sie die nicht anrufen!

Wenn Sie bereits hereingefallen sind und Daten angegeben haben, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei wegen Betrugs. Das geht z.B. mit einer Online-Anzeige. Informieren Sie auch Ihre Krankenkasse darüber!

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!
Eine Hand hält ein Deutschlandticket neben einen Stopp-Knopf an der Tür einer Straßenbahn

Deutschlandticket: Neue Zusatztickets in NRW ab Juli 2023

Zusatztickets für Fahrradmitnahme und 1. Klasse gelten jetzt in ganz Nordrhein-Westfalen – nicht mehr wie bisher nur für einzelne Verkehrsverbünde.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.