Unterrichtspreis: Verbraucherbildung macht Schule!

Stand:
Die Verbraucherzentrale NRW schreibt einen Unterrichtspreis für Nachwuchslehrkräfte in NRW aus. Jetzt bewerben, Preise bis zu 1.500 Euro gewinnen – und den Unterricht von morgen mitgestalten!
Eine Frau sitzt in einem Klassenzimmer an einem Tisch, stützt sich mit gefalteten Händen auf ihn und lächelt in die Kamera
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Warum Verbraucherbildung?

Kinder und Jugendliche bewegen sich täglich in einer komplexen Konsumwelt – sei es beim Kleiderkauf, im Umgang mit digitalen Medien oder bei der Verwendung ihres Taschengelds. Werbung und Beeinflussung sind oft subtil und schwer durchschaubar. Umso wichtiger ist es, junge Menschen zu befähigen, kritisch zu hinterfragen und eigenverantwortlich zu handeln. Verbraucherbildung hilft ihnen, wirtschaftliche, soziale und ökologische Zusammenhänge zu durchschauen und fundierte Entscheidungen zu treffen. Damit leistet Verbraucherbildung einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung und Entwicklung von Alltagskompetenzen.

Verbraucherbildung muss Schule machen!

Deshalb prämiert die Verbraucherzentrale NRW neue Unterrichtskonzepte, die innovative Ansätze zur Verbraucherbildung beinhalten. Das Unterrichtskonzept muss sich – im Sinne der Rahmenvorgabe Verbraucherbildung NRW – mit einem der folgenden Themenbereiche auseinandersetzen:

  • Konsum allgemein
  • Finanzen und Verbraucherrecht
  • Ernährung und Gesundheit
  • Medien und Information in der digitalen Welt
  • Leben und Mobilität

Wer kann mitmachen?

Teilnahmeberechtigt sind Lehramtsanwärter:innen und Nachwuchslehrkräfte bis zwei Jahre nach Ende der Ausbildungszeit aller Schulformen in Nordrhein-Westfalen.

Was gibt es zu gewinnen?

Die drei besten Unterrichtskonzepte werden mit attraktiven Preisgeldern ausgezeichnet:

  • 1. Platz: 1.500 Euro
  • 2. Platz: 1.000 Euro
  • 3. Platz: 500 Euro

Die Preisgelder können frei verwendet werden.

Wie kann ich mitmachen?

Reichen Sie ihr Unterrichtskonzept (Verlaufsplan, Material, kurzer Bezug zur Verbraucherbildung) bis zum 30. November 2025 als PDF-Datei ein – ganz einfach über das Kontaktformular auf dieser Seite. Aus rechtlichen Gründen dürfen keine formalen Unterlagen aus den unterrichtspraktischen Prüfungen (Lehrproben) eingereicht werden.

Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass im Falle eines Gewinns die Verwertungsrechte an Ihrem Konzept an die Verbraucherzentrale NRW übergehen.

Die Jury

Eine unabhängige Jury mit Vertreter:innen aus den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung, dem Schulministerium/Verbraucherministerium, der Landesschüler:innenvertretung NRW, der Wissenschaft sowie des Fördervereins "Wir Verbraucher in NRW" bewertet die eingereichten Konzepte und wählt die Preisträger:innen aus – transparent und fair.

Die Bewertungskriterien

  • Inhalt: Hier werden Sachrichtigkeit und die Kontroversität der Inhalte bewertet, ebenso wie die Unabhängigkeit (z. B. keine versteckte Werbung für Produkte, Unternehmen, politische oder wissenschaftliche Richtungen).
  • Didaktik: Hier werden Kompetenz- und Methodenorientierung bewertet.
  • Lebensweltbezug: Hier wird beurteilt, inwieweit Erfahrungen und Interessen der Schüler:innen systematisch aufgenom­men werden und/oder eigene Bezüge zum Lerngegenstand hergestellt werden.

Die Preisverleihung

Die Preisverleihung findet im März 2026 in Düsseldorf statt. Die Teilnahme der Preisträger:innen ist ein obligatorischer Teil der Auszeichnung. Die Reisekosten werden gemäß dem Landesreisekostengesetz NRW übernommen.

Förderung

Der Unterrichtspreis wird vom Förderverein der Verbraucherzentrale NRW "Wir Verbraucher in NRW" gefördert.

Stilisierte Menschen und Text: "Wir Verbraucher"

Schirmherrschaft

Schirmherrin des Unterrichtspreises ist die Ministerin für Verbraucherschutz in NRW Silke Gorißen.

Mehr Infos zu Verbraucherbildung

Teilnahmeformular

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18 MB Limit.
Erlaubte Dateitypen: pdf.

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