Das Pulver enthält verschiedene Pflanzenalkaloide offenbar in sehr unterschiedlicher Konzentration, Standardisierungen gibt es nicht, so dass die Wirkung unkontrollierbar ist. Derzeit wertet die FDA in den USA alle verfügbaren wissenschaftlichen Informationen zu diesem Thema aktiv aus und warnt die Verbraucher weiterhin davor, Produkte mit Kratom oder seinen psychoaktiven Verbindungen Mitragynin und 7-Hydroxymitragynin zu verwenden.
Hinzu kommt, dass in den letzten Monaten immer wieder Kratom-Produkte mit massiver Salmonellenbelastung gefunden wurden. Einige Produkte enthielten auch problematisch hohe Mengen der giftigen Schwermetalle Blei und Nickel.
Wie ist die Rechtslage?
In verschiedenen Ländern (z.B. Schweiz, Australien, Großbritannien, Dänemark, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien und Schweden) gehört Kratom zu den zu kontrollierenden Substanzen, ist also kein legales Nahrungsergänzungsmittel. Im Heimatland Thailand waren der Besitz und der Konsum seit 1943 verboten. Demnächst (der Entwurf liegt vor) soll es dort aber ein eigenes Gesetz zum Gebrauch und zur Kontrolle von Kratom geben. Demnach darf Kratom nicht in Kräutermischungen, Lebensmitteln und kosmetischen Produkten verwendet werden, sondern lediglich von Arzneimitteln. Es darf an Personen unter 18 Jahren und Schwangere weder abgegeben noch von Jugendlichen konsumiert werden. Der Verkauf online, in Schulen und Parks ist verboten.
Insgesamt haben aktuell mehr als 30 Staaten (darunter Japan, Serbien, Kroatien und Syrien) eigene Gesetze zur Kontrolle des Kratom-Konsums.
In Deutschland gibt es noch keine wirkliche rechtliche Einschätzung. Eine Entscheidung der Betäubungsmittelkommission wurde 2010 vertagt. Auch auf der 51. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Betäubungsmittel wurde über den Tagesordnungspunkt "Aktueller Sachstand zur Wirkung und Verbreitung von Kratom" lediglich beraten, aber kein Beschluss gefasst. Nach Meinung der Autoren des arznei-telegramms erscheint aber auch hierzulande aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes die Listung von Kratom als nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel geboten.
Zumindest aber ist es fraglich, ob Kratom überhaupt ein Lebensmittel – und Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel wie Brot oder Gemüse - sein kann. Kann ein regelmäßiger Verzehr in der EU von Mai 1997 nicht nachgewiesen werden, handelt es sich um ein neuartiges Lebensmittel und das Pflanzenpulver müsste zunächst eine Sicherheitsprüfung durch die EU durchlaufen.
Quellen:
Nahrungsergänzungsmittel Kratom: FDA warnt vor tödlichen Risiken. arznei telegramm 49 (6), 55-56, 2018
FDA (2019): FDA and Kratom, Stand: 11.09.2019, abgerufen am 15.10.2020
FDA: Laboratory Analysis of Kratom Products for Heavy Metals, Stand: 03.04.2019, abgerufen am 15.10.2020
FDA: Adverse Event Reporting System: Kratom Deaths, Stand: 15.12.2017, abgerufen am 10.08.2020
MedWatch: Blätter des Kratom-Baums: Gefährlich statt gesund, Stand: 04.04.2019, abgerufen am 15.10.2020
35. Sitzung des Sachverständigenausschusses nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) am 03.05.2010, abgerufen am 15.10.2020
51. Sitzung des nach § 1 Abs. 2 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und nach § 7 Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) zu hörenden Sachverständigenausschuss am 06.05.2019, abgerufen am 15.10.2020
Aktueller Sachstand zur Wirkung und Verbreitung von Kratom. Stand: 29.05.2019, abgerufen am 15.10.2020
Brendler M (2019): Kratom: Nahrungsergänzungsmittel mit lebensgefährlichen Nebenwirkungen. Medical Tribune online, Stand: 15.11.2019
Gesetzentwurf zur Kontrolle von Kratom gebilligt. Der Farang, Stand: 14.10.2020