Zahnersatz im Ausland: Darauf sollten Sie achten

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Zahnersatz, der im Ausland gefertigt wurde, ist meist deutlich billiger als deutsche Kronen, Brücken und Prothesen. Auch eine Behandlung kann günstiger sein. Aber es gibt viel zu beachten.
Zahntechnikerin im Dentallabor im Ausland stellt Zahnersatz her, sie bearbeitet eine Teilprothese für die Zähne.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ausländischer Zahnersatz muss nicht schlechter sein als hier gefertigter, sollte aber den Vorschriften des Medizinproduktegesetzes entsprechen.
  • Bei einer Behandlung im EU-Ausland erhalten Patienten weiterhin den Festzuschuss. Voraussetzung: Der Heil- und Kostenplan muss vorab genehmigt werden.
  • Die Gesamtkosten können sich durch Anreise, Hotel oder Nachbehandlungen erhöhen.
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Wie gut ist Zahnersatz aus dem Ausland?

Ausländischer Zahnersatz, das sind meist Kronen oder Brücken aus Asien, vor allem aus China. Die Qualität muss nicht schlechter sein als die aus Deutschland.  Über mögliche Qualitätsunterschiede zwischen ausländischem und vor Ort gefertigtem Zahnersatz sollten Sie mit Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin sprechen. Auf jeden Fall sollten die Kronen, Brücken oder Prothesen der deutschen CE-Norm und den Vorschriften des Medizinproduktegesetzes entsprechen.

Die Bundeszahnärztekammer weist darauf hin, dass der Zahnarzt für die Versorgung haftet. Deshalb sollte die Entscheidung über den Herstellungsort des Zahnersatzes mit ihm abgesprochen sein.

Hilfreich kann es sein, wenn das ausländische Labor mit einem deutschen Labor kooperiert, das die Qualität des Zahnersatzes prüft und mögliche Nachbesserungen übernehmen kann.

Wann lohnt sich eine Zahnbehandlung im Ausland?

Weil die Mieten, Löhne und Materialkosten niedriger sind als in Deutschland, kann Zahnersatz aus Asien oder eine Behandlung in Osteuropa deutlich billiger sein, teilweise um rund 50 Prozent, laut Werbung auch um 70 oder 80 Prozent. Wer sich damit eine umfangreiche Zahnsanierung ermöglichen will, sollte bedenken, dass dafür meist mehrere Termine und eventuell mehrere Reisen nötig sind.

Rechtlich ist eine Behandlung für gesetzlich Krankenversicherte innerhalb der EU auch jenseits der Notfallversorgung ohne Genehmigung möglich (§13 SGB V). Der Zahnersatz ist eine Ausnahme: Hier ist stets eine Genehmigung des Heil- und Kostenplans durch die Krankenkasse erforderlich.

Versicherte gelten nach dem Kostenerstattungsprinzip als Selbstzahler, müssen also die Rechnung direkt beim Zahnarzt begleichen und erhalten dann erst den erstattungsfähigen Anteil der Krankenkasse.

Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob sie Kooperationen mit Zahnärzten oder Laboren in Deutschland anbietet. Dann kann Zahnersatz auch ohne Auslandsreise billiger werden.

Checkliste: Wie sollte ich eine Auslandsbehandlung vorbereiten?

  • Kontaktieren Sie als erstes Ihre eigene Krankenkasse, fragen Sie, welche Kosten erstattet werden.
  • Reichen Sie den Heil- und Kostenplan des ausländischen Zahnarztes vor Behandlungsbeginn in deutscher Sprache bei der Kasse ein.
  • Nutzen Sie vor allem bei umfangreichen Planungen eine zweite Meinung, etwa bei den Patientenberatungsstellen der Zahnärzteschaft.
  • Genehmigt die Kasse den Plan, erhalten Sie auch bei Auslandsbehandlungen den Festzuschuss.
  • Klären Sie, wie gut die ausländische Praxis ausgestattet ist, wie viele Mitarbeiter deutsch sprechen und wie ungeplante Nachbehandlungen geregelt sind.
  • Rechnen Sie Reise- und Hotelkosten mit ein.
  • Kalkulieren Sie Vorbehandlungen oder Einheilzeiten ein.
  • Lassen Sie sich nach der Behandlung eine detaillierte Rechnung auf Deutsch für die Krankenkasse ausstellen.
  • Lassen Sie sich Ihre Zahlung quittieren.

 

Mehr zum Thema Zahnbehandlung im EU-Ausland erfahren Sie in den verlinkten Patienteninformation der Bundeszahnärztekammer (BZÄK).

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