Krank in der Nacht, am Wochenende oder an Feiertagen: 116 117

Stand:
Außerhalb der üblichen Sprechzeiten werden Patienten durch einen Bereitschaftsdienst der niedergelassenen Ärzte versorgt.
116117 ärztlicher Bereitschaftsdienst

Das Wichtigste in Kürze:

  • In der Nacht, am Wochenende und an Feiertagen ist bei Erkrankungen, die nicht lebensbedrohlich sind, der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117 (deutschlandweit, ohne Vorwahl, kostenlos im Festnetz und per Handy) erreichbar.
  • Bei Lebensgefahr (Herzinfarkt, Schlaganfall, starke Atemnot, Vergiftung, hoher Blutverlust, schwere Unfälle etc.) muss dagegen der Rettungsdienst unter der Rufnummer 112 alarmiert werden.
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Der Bereitschaftsdienst - auch als Notdienst oder Notfalldienst bekannt - wird von den Kassenärztlichen Vereinigungen organisiert und ist ist zuständig, wenn der Patient den Eindruck hat, mit einer Erkrankung, die nicht lebensbedrohlich ist, nicht bis zum nächsten Tag auf eine ärztliche Behandlung warten zu können. Dies ist zum Beispiel bei hohem Fieber bei einem grippalen Infekt, Bauchschmerzen, Erbrechen und Durchfall bei Magen-Darm-Erkrankungen oder starken Kopfschmerzen bei Migräne der Fall.

Die Anrufzentrale des ärztlichen Bereitschaftsdienstes verweist Sie an spezielle Bereitschaftsdienstpraxen, die Sie im Krankheitsfall aufsuchen können. Hör- und sprachgeschädigte Menschen können sich mit einem Faxformular an den Bereitschaftsdienst wenden.

Zusätzlich versorgt Sie in dringenden Fällen ein fahrender ärztlicher Bereitschaftsdienst zu Hause, wenn Ihr Gesundheitszustand es Ihnen nicht ermöglicht in eine Praxis zu kommen oder die Bereitschaftspraxen nicht besetzt sind.

Der ärztliche Bereitschaftsdienst versorgt sowohl Kassen- als auch Privatpatienten. Die Kosten der Behandlung werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen (hier abhängig vom Vertrag und Selbstbehalt) übernommen.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.
Illustration einer Frau mit erhobenem Zeigefinger neben einem Smartphone, das ein Medikamentenbehälter zeigt. Ein Pfeil führt vom Bildschirm zu einem Glas mit ähnlichen Pillen, das mit dem roten Stempel "FAKE" markiert ist. Auf der rechten Seite steht in einem roten Balken das Wort "WARNUNG".

Warnung: Gesundheitswerbung für Mania Concept - Energy Pearls

Mehrere Verbraucher:innen haben der Verbraucherzentrale NRW die irreführende Werbung zu angeblich heilenden Glasperlen gemeldet. Die Gesundheitsversprechen für „Energy Pearls“ sind aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar.