Vorsicht Lockangebot

Käsestück in einer Mausefalle
Vorsicht Lockangebot
Kennen Sie das? "Wahnsinns-Schnäppchen", "Super Angebot", "Knallerpreis" ...
So werben Händler beinahe täglich. Und dann: "Leider schon ausverkauft!"
Hier werden Sie Ihren Ärger los!
Was wir tun

Ist Ihnen das auch schon passiert? Bei der morgendlichen Zeitungslektüre entdecken Sie Kinderkleidung zum Schnäppchenpreis beim Discounter, das spottbillige Notebook aus dem Elektromarkt oder die unschlagbar günstige Bohrmaschine im Baumarkt. Sie gehen früh ins Geschäft, um sicherzugehen, den beworbenen Artikel auch zu bekommen. Sie gehören zwar zu den ersten Kunden am Morgen und müssen trotzdem feststellen, dass alle Exemplare "schon ausverkauft" sind?!

Ihre Rechte bei Lockangeboten: Leider haben Sie in solchen Situationen keinen rechtlichen Anspruch, die beworbene Ware auch zu bekommen. Wir als Verbraucherzentrale können jedoch gegen Unternehmen, die mit unzulässigen Lockangeboten werben, vorgehen. Dabei helfen uns Ihre Beschwerden!

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihren Unmut los zu werden und "Dampf abzulassen". Wir machen auf Anbieter, die mit Lockangeboten werben, aufmerksam. Wir veröffentlichen Ihre Erfahrungen und wollen damit demonstrieren, dass es sich dabei vielfach nicht um Ausnahmefälle, sondern um eine gezielte Unternehmensstrategie handeln kann.

Unsere Erkenntnisse werden wir in Gespräche mit Anbietern und Politikern einbringen. In geeigneten Fällen werden wir Unternehmen, die besonders hartnäckig vorgehen, zunächst mit einer Abmahnung schriftlich auffordern, solche Werbung künftig zu unterlassen. Falls Firmen die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgeben, werden wir gerichtlich gegen sie vorgehen. Über die von uns erstrittenen Urteile berichten wir in diesem Forum.

Machen Sie mit! Schildern Sie uns Ihre Erfahrungen mit Lockangeboten. Hier finden Sie das Beschwerdeformular.