Spenden 2023

Gespendet haben sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen der anbietenden Wirtschaft.
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Finanzierungsart Erläuterung Betrag
Spenden Sparkasse Hochsauerland Brilon 4.500,00 Euro
  Sparkasse Bottrop 20.000,00 Euro
  Stadtwerke Duisburg 39.375,01 Euro
  Stadtwerke Dinslaken 1.000,00 Euro
  Sparkasse Neuss 27.000,00 Euro
  Sparkasse Düsseldorf 2.500,00 Euro
  Sparkasse Düren 12.000,00 Euro
  Sparkasse Essen 62.000,00 Euro
  Sparkasse Gelsenkirchen 40.000,00 Euro
  Sparkasse Hamm 500,00 Euro
  Stadtwerke Herne 22.500,00 Euro
  Stadtwerke Krefeld 26.400,00 Euro
  Sparkasse Mönchengladbach 7.500,00 Euro
  Sparkasse am Niederrhein, Moers 1.500,00 Euro
  Sparkasse Schwerte 2.880,00 Euro
  Stadtsparkasse Wuppertal 35.500,00 Euro
  Verbrauchervereinigung Lünen e.V. 1005,49 Euro
  WSW Wuppertal 29.110,00 Euro
  Unternehmensspenden insgesamt 335.270,50 Euro
  von Privatpersonen 12.420,47 Euro
Summe Spenden gesamt   347.690,97 Euro
Leistungsverträge (Beträge Netto ohne Umsatzsteuer)    
  Fortbildungsveranstaltungen 1.128,00 Euro
  Beratung 32.429,50 Euro
  Sonstige 9.120,00 Euro
Leistungsverträge gesamt   42.677,50 Euro
Mittel des Sparkassenfonds   218.931,82 Euro
Besondere Finanzierungsquellen
gesamt
  609.300,29 Euro

 

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.