Spenden 2023

Gespendet haben sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen der anbietenden Wirtschaft.
Off
Finanzierungsart Erläuterung Betrag
Spenden Sparkasse Hochsauerland Brilon 4.500,00 Euro
  Sparkasse Bottrop 20.000,00 Euro
  Stadtwerke Duisburg 39.375,01 Euro
  Stadtwerke Dinslaken 1.000,00 Euro
  Sparkasse Neuss 27.000,00 Euro
  Sparkasse Düsseldorf 2.500,00 Euro
  Sparkasse Düren 12.000,00 Euro
  Sparkasse Essen 62.000,00 Euro
  Sparkasse Gelsenkirchen 40.000,00 Euro
  Sparkasse Hamm 500,00 Euro
  Stadtwerke Herne 22.500,00 Euro
  Stadtwerke Krefeld 26.400,00 Euro
  Sparkasse Mönchengladbach 7.500,00 Euro
  Sparkasse am Niederrhein, Moers 1.500,00 Euro
  Sparkasse Schwerte 2.880,00 Euro
  Stadtsparkasse Wuppertal 35.500,00 Euro
  Verbrauchervereinigung Lünen e.V. 1005,49 Euro
  WSW Wuppertal 29.110,00 Euro
  Unternehmensspenden insgesamt 335.270,50 Euro
  von Privatpersonen 12.420,47 Euro
Summe Spenden gesamt   347.690,97 Euro
Leistungsverträge (Beträge Netto ohne Umsatzsteuer)    
  Fortbildungsveranstaltungen 1.128,00 Euro
  Beratung 32.429,50 Euro
  Sonstige 9.120,00 Euro
Leistungsverträge gesamt   42.677,50 Euro
Mittel des Sparkassenfonds   218.931,82 Euro
Besondere Finanzierungsquellen
gesamt
  609.300,29 Euro

 

Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.