Vegane Honig-Alternativen im Check: Teurer aromatisierter Sirup

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Honig ist in Deutschland sehr beliebtes tierisches Produkt. Wer darauf verzichten möchte, findet mittlerweile einige Ersatzprodukte auf dem Markt, die von Bienen erzeugtem Honig ähneln sollen. Wir haben überprüft, was drinsteckt.
Mehrere vegane Honig-Alternativen im Gruppenbild
  • Die Ersatzprodukte weisen vor allem optisch große Ähnlichkeit mit Honig auf. Die Basis ist meist Tapiokasirup, Zucker oder einfach nur Wasser.
  • Viele Alternativen enthalten zahlreiche Zusatzstoffe, darunter vor allem Süßungsmittel. 
  • Die Produkte kosten durchschnittlich 20,77 Euro pro Kilogramm und sind damit deutlich teurer als Honig und anderer veganer Sirup. Und veganer Honigersatz lässt sich sogar günstig selbst herstellen.
  • Die Bezeichnung "Honig" ist geschützt. Er muss von Honigbienen erzeugt worden sein und ist daher nicht vegan. Fast alle pflanzlichen Honig-Alternativen nutzen aber nur minimale Abweichungen von der geschützten Bezeichnung durch Namen wie "Wonig" oder "Honix".
  • Bei den meisten Produkten erfolgt auf der Vorderseite kein gut sichtbarer Hinweis, durch welche maßgeblichen Zutaten der Honig ersetzt wurde.
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Rund 800 Gramm Honig pro Kopf wurden 2021 in Deutschland konsumiert. Gleichzeitig ernähren sich immer mehr Menschen vegetarisch, vegan oder flexitarisch. Der Markt für vegane und vegetarische Lebensmittel ist in den vergangen Jahren entsprechend gewachsen. Verbraucher:innen können nicht nur auf pflanzliche Alternativen für Milch, Käse, Ei, Fleisch oder Wurst sondern mittlerweile auch für Honig zurückgreifen. Die Verbraucherzentrale NRW hat im November 2022 acht vorverpackte, vegane Honig-Alternativen aus dem Onlinehandel und einem Supermarkt unter die Lupe genommen, darunter zwei Bio-Produkte.

Oft weniger Zucker als Honig, dafür viel Süßungsmittel

Die Basis und maßgebliche Ersatzzutat ist bei der Hälfte der Honigalternativen Sirup aus Tapioka oder Reis und bei zwei Produkten tatsächlich nur mit Zusatzstoffen versetztes Wasser. Die zwei Bio-Produkte bestehen hauptsächlich aus Rohrzucker mit kleineren Mengen an Saft- und Pflanzenextrakten. Honig, ein natursüßer Stoff und von Honigbienen erzeugt, besteht hingegen aus verschiedenen Zuckerarten, vor allem aus Fruktose und Glukose. Er darf maximal 20 Prozent Wasser und keine anderen Stoffe als Honig enthalten. Fünf der acht süßen Honig-Alternativen weisen im Vergleich dazu einen geringeren Zuckergehalt auf, weil sie stattdessen Süßungsmittel enthalten. Dies bewerben sie auch entsprechend oft mit nährwertbezogenen Angaben wie "zuckerarm", "zuckerfrei" oder "0 Zucker".

In den meisten Honig-Ersatzprodukten steckt eine ganze Bandbreite an Zusatzstoffen und Aromen: Süßungs- und Verdickungsmittel, Farbstoffe, Säuerungsmittel, Konservierungsstoffe und ein Stabilisator. Die Spitzenreiter enthalten jeweils mit acht Zusatzstoffen (zwei davon nicht korrekt und eindeutig gekennzeichnet) und (Honig-)Aroma versetztes Wasser. Nur die zwei Bio-Produkte auf Rohrzuckerbasis kommen ganz ohne Zusatzstoffe und Aromen aus. Gut zu wissen: Zusatzstoffe müssen sicher sein und durchlaufen ein Zulassungsverfahren, bevor sie in Lebensmitteln verwendet werden dürfen.

Was ist Tapiokasirup?

Tapiokasirup wird aus der Maniokwurzel gewonnen, eine strauchartige Pflanze, die in tropischen Regionen wie Südamerika und Asien angebaut wird. Aus den Wurzelknollen wird die Stärke gewonnen, die Tapioka heißt. Aus dieser Stärke wird anschließend durch verschiedene Verfahren der Sirup hergestellt. Je nachdem welches Herstellungsverfahren angewendet wurde, kann sich der Tapiokasirup bei Nährwerten, Süßkraft und Konsistenz unterscheiden.

Was bedeuten Werbeaussagen wie "zuckerarm", "zuckerfrei" und "ohne Zuckerzusatz"?

Werbeaussagen wie "zuckerarm", "zuckerfrei", "zuckerreduziert" oder "ohne Zuckerzusatz" sind definiert und rechtlich geregelt:

  • Als "zuckerarm" darf ein festes Lebensmittel nur bezeichnet werden, wenn es nicht mehr als 5 Gramm Zucker pro 100 Gramm und ein flüssiges Lebensmittel nicht mehr als 2,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter besitzt.
  • "Zuckerfrei" ist nur zulässig für Produkte, die einen Zuckergehalt von nicht mehr als 0,5 Gramm pro 100 Gramm (bzw. 100 Milliliter) haben.
  • "Ohne Zuckerzusatz" ist nur zulässig, wenn das Produkt keine zugesetzten Einfach- und Zweifachzucker (zum Beispiel Traubenzucker, Glukose, Fruktose, Maltose, Sacharose) oder eine andere Zutat mit süßender Wirkung (etwa natürliche Fruchtsüße, Fruchtsirup) enthält. Wenn das Lebensmittel von Natur aus Zucker enthält, sollte die Verpackung folgenden Hinweis tragen: "Enthält von Natur aus Zucker".
  • "Reduzierter Zuckeranteil" ist nur zulässig, wenn mindestens 30 Prozent weniger Zucker als in vergleichbaren Produkte enthalten ist.

Alternativprodukte für Honig sind ein teurer Spaß

Im Schnitt kostet der vegane Honig-Ersatz 20,77 Euro pro Kilogramm und ist damit meist teurer als das tierische Original. Im Vergleich dazu kostet ein Kilo Honig im Schnitt rund 13,80 Euro (laut einer Umfrage von über 250 Imker:innen im Sommer 2022). Wenn man die Arbeit von Honigbienen und Imker:innen dazu ins Verhältnis setzt, ist der Preis für den veganen Honig-Ersatz kaum zu rechtfertigen, zumal diese Produkte in der Regel keine kostspieligen Zutaten enthalten. Ein bisschen Tonkabohne hier und etwas Löwenzahnextrakt dort – das kann nach Einschätzung der Verbraucherzentrale NRW aber kein ausreichendes Argument für einen solch stolzen Preis sein.

Auch andere vegane Sirupe am Markt, häufig in Bio-Qualität erhältlich, sind meist ebenfalls günstiger. Noch günstiger ist es sogar, veganen Honigersatz selber herzustellen: Online gibt es eine Vielzahl an verschiedenen Rezepten zum Beispiel zu veganen Honigersatz aus Zucker, Apfelsaft und Kamillentee oder Löwenzahngelee aus Löwenzahnblüten, Zucker, Limettensaft.

Achtung: Zwei Produkte geben ihre Füllmenge nicht nach Gewicht in Gramm, sondern nach Volumen in Milliliter an. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW sollten diese Produkte aber gemäß Fertigpackungsverordnung, wie auch für Honig und Sirup vorgeschrieben, nach Gewicht gekennzeichnet werden. Dadurch bezieht sich der Grundpreis dieser Produkte auf Euro pro Liter und erschwert den Preisvergleich mit Produkten, deren Grundpreis in Euro pro Kilogramm angegeben ist. Aufgrund dieser fehlenden Vergleichbarkeit konnten diese zwei Produkte, darunter das teuerste der Stichprobe, bei der Berechnung des Durchschnittspreises nicht berücksichtigt werden.

Ist Honig-Ersatz "gesünder" als Honig oder andere süßende Lebensmittel?

Drei Produkte auf Basis von Rohrzucker und Reis- bzw. Glukosesirup weisen einen Zuckergehalt von 59 bis 75g Gramm pro 100 Gramm auf. Die übrigen Produkte stellen ihre Süße teilweise oder gänzlich durch den Zusatz von Süßungsmitteln her. Deswegen ist ihr Zuckergehalt mit 0 bis 0,7 Gramm pro 100 Gramm (und damit auch der Kaloriengehalt) weitaus niedriger.

Einen relevanten Beitrag zu Versorgung mit essentiellen Nährstoffen liefert keines der in der Marktstichprobe betrachteten Alternativprodukte. Dasselbe gilt jedoch auch für Honig und Haushaltszucker. Für die Nährstoffversorgung ist es wichtig, abseits von süßenden Zutaten auf eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung zu achten. Dann spricht auch nichts gegen den gelegentlichen Konsum von gesüßten Produkten.

Süßende Lebensmittel wie Sirup, Honig(-Ersatz), Fruchtdicksäfte, Haushaltszucker und damit gesüßte Speisen zählen zu den "Extras" in der Spitze der Ernährungspyramide und sollten möglichst sparsam verwendet werden. Aus gesundheitlicher Sicht ist es ratsam, die eigenen Geschmacksnerven schrittweise an weniger süßen Geschmack zu gewöhnen. Denn ein hoher Zuckerkonsum steht im Zusammenhang mit zahlreichen Erkrankungen wie Adipositas, Diabetes mellitus Typ 2 und Bluthochdruck, kann Karies verursachen, begünstigt eine positive Energiebilanz und damit Übergewicht.

Süßungsmittel, die häufig in den Honig-Ersatzprodukten stecken, sind für eine Gewöhnung an weniger süßen Geschmack nicht förderlich, da ihre Süßkraft in der Regel sehr hoch ist. Dennoch können sie für Menschen, die auf sehr süßen Geschmack nicht verzichten und trotzdem wenig Kalorien aufnehmen möchten, eine Alternative sein. Allerdings besteht hinsichtlich der langfristigen Folgen eines hohen Süßungsmittelkonsums durchaus noch Forschungsbedarf.

Auf der Vorderseite bleibt meist unklar, durch welche Zutat das Produkt hauptsächlich ersetzt wurde

Nach den Leitsätzen für vegane und vegetarische Lebensmittel sollte eindeutig auf den veganen oder vegetarischen Charakter an einer gut sichtbaren Stelle deutlich und gut lesbar durch die Angabe "vegan" oder "vegetarisch" oder durch gleichbedeutende, eindeutige Informationen hingewiesen werden. Üblicherweise erfolgt diese Angabe im Hauptsichtfeld. Das gilt auch für die Angabe der maßgeblichen Ersatzzutat wie zum Beispiel "aus Tapiokasirup".

Auf den veganen Charakter wird bei allen Honig-Alternativen durch die Angabe "vegan" auf der Vorderseite hingewiesen, bei zwei Produkten allerdings nicht direkt auf den ersten Blick gut wahrnehmbar. Unklar bleibt bei den meisten Produktvorderseiten, auf welcher Ersatzzutat das vegane Alternativprodukt beruht. Nur zwei Produkte weisen auf die maßgeblich ersetzende Zutat gut sichtbar auf der Schauseite im Produktennamen oder in der Bezeichnung hin. Bei einem Produkt ist die Angabe "Tapioka-Sirup" auf der Vorderseite aufgrund einer sehr kleiner Schriftgröße und der Positionierung am Rand nicht gut zu erkennen. Immerhin: Drei  Produkte geben eine Bezeichnung wie "Süßer Brotaufstrich aus Tapiokasirup mit Süßungsmitteln gesüßt" auf der Vorderseite an. Kritisch: Bei einem Produkt fehlt die offizielle Bezeichnung ganz.

Wortspielereien nah am Bezeichnungsschutz für "Honig"

Da vegane Alternativen, die Honig ersetzen sollen und diesen auch ähneln, keine natursüßen, von Honigbienen erzeugten Stoffe sind und nicht den Vorgaben der deutschen Honigverordnung entsprechen, dürfen sie auch nicht "Honig" heißen. Viele Hersteller der betrachteten Alternativprodukte werden daher kreativ: Auf den Frontseiten von fast allen Produkte finden sich deutlich hervorgehobene Fantasienamen wie "Ohnig", "Honix", "Wonig", "Hvoney", " Koney" oder "Zeronig". Sie weichen zum Teil nur minimal von der geschützten Bezeichnung "Honig" ab und können durchaus das Potenzial haben, Verbraucher:innen zu verunsichern. Diese Wortspielerein werden teilweise durch Zusätze wie "Honig-Alternative", "Honig-Geschmack" oder "schmeckt wie Honig – ist kein Honig" ergänzt. Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW ist es fragwürdig, dass die Hälfte der Produkte auf der Vorderseite einen Honiglöffel, von dem Honig herunter läuft, abbildet. Zwei Produkte werben mit Blüten, was den Eindruck vermitteln könnte, es handele sich um ein Produkt aus Blüten. Ein Alternativprodukt gibt zusätzlich auf dem Deckel "bee friendly" - übersetzt "bienenfreundlich", was durchaus irritieren könnte - an. 

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW kann unter Umständen Verwechslungsgefahr mit "Honig" nach der Honigverordnung bestehen, wenn Wortneuschöpfungen und Produktnamen sich sehr eng an der geschützten Bezeichnung "Honig" orientieren, mit Honiglöffeln oder Blüten geworben wird oder auf der Vorderseite keine zusätzlichen, eindeutig erklärenden Angaben wie die offizielle Bezeichnung und die Ersatzbasis zu finden sind.
Inwiefern diese Wortneuschöpfungen und Produktgestaltungen zulässig sind, muss je nach Einzelfall entschieden werden, hängt von verschiedenen Faktoren wie der Aufmachung des Honig-Ersatzprodukts ab und muss im Zweifel vor Gericht entschieden werden. Eins steht aber fest: Informationen über Lebensmittel müssen für Verbraucher:innen zutreffend, klar und  leicht verständlich sein und dürfen nicht über deren Art und Zusammensetzung täuschen. Für Konsument:innen muss es möglich sein, die Beschaffenheit und tatsächliche Art eines Lebensmittels zu erkennen und es von anderen Lebensmitteln zu unterscheiden, mit denen es verwechselt werden könnte.

Verbraucherbefragung zu kreativen Wortneuschöpfungen wie "Wonig"

Dass Wortneuschöpfungen im Produktnamen veganer und vegetarischer Ersatzprodukte für Konsument:innen durchaus uneindeutig und missverständlich sein können, zeigt auch eine repräsentative Befragung von Verbraucher:innen des IFH Köln im Auftrag des Projektes Lebensmittelklarheit. Bei dem Produktnamen "Wonig" sind, trotz abgebildeten Vegan-Labels, 21 Prozent der befragten Verbraucher:innen verunsichert, ob das Produkt tierische Zutaten enthält. Auch wenn das Gesamterscheinungsbild der Produkte ebenfalls eine Rolle spielt, geben 68 Prozent an, dass für diese Verunsicherung vor allem der Produktname "Wonig" verantwortlich ist. Etwa die Hälfte der Befragten empfindet diesen außerdem als eher uneindeutig oder irreführend. Vor allem wenn laut Studie auf der Produktverpackung die Information zur Einordnung der Produkte und dessen Zutaten fehlen, kann ein aussagekräftiger Name für mehr Klarheit sorgen. Kreative Namen in Kombination mit fehlenden Zusatzinformationen können dagegen für Unsicherheit sorgen.

Der Europäische Gerichtshof hat 2017 in einem Grundsatzurteil klargestellt, dass rein pflanzliche Produkte nicht unter den geschützten Bezeichnungen Milch, Rahm, Butter, Käse oder Joghurt vermarktet werden dürfen. Das gilt auch, wenn diese Bezeichnungen durch klarstellende oder beschreibende Zusätze ergänzt werden, die auf den pflanzlichen Ursprung des Produkts hinweisen. 

Zudem gibt es weitere Gerichtsurteile wie beispielsweise zum unzulässigen Kunstwort "Pflanzenmilck" in Bezug auf die geschützte Bezeichnung "Milch", zu einer unzulässigen Angabe "wie Frischkäse" auf einem Soja-Brotaufstrich oder zu einer rechtswidrigen Anspielung einer veganen Spirituose "Veierlikör" auf die geschützte Bezeichnung "Eierlikör".

Unsere Forderungen an Hersteller

  • Vegane und vegetarische Lebensmittel sind so zu bezeichnen, dass Verbraucher:innen beim Einkauf eine bewusste Wahl treffen können. Zur klaren Information über vegane Honig-Alternativen ist es für Konsument:innen wichtig, gut lesbar und deutlich sichtbar auf der Schauseite die Angabe "vegan"  (oder entsprechende Abbildungen) und die maßgeblich verwendete Ersatzzutat des Alternativprodukts erkennen zu können.
  • Um eine Verwechslung mit Honig zu reduzieren, sollte klar, verständlich und hinreichend genau die Bezeichnung  am besten auf die Vorderseite des Produkts - anstelle von fantasievollen Produktnamen und Wortspielerein, die nur minimal von der geschützten Bezeichnung "Honig" abweichen.
  • Auf bildliche Darstellungen wie Honiglöffel und Blüten oder Auslobungen wie "bee friendly" sollte nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW verzichtet werden, um eine Assoziation mit Honig, dessen Bezeichnung und Beschaffenheit klar in der Honigverordnung geregelt und geschützt ist, zu verhindern.
  • Die Füllmenge von Honig-Ersatzprodukten sollte, wie auch für Honig und für als Brotaufstrich bestimmten Sirup vorgeschrieben, nach Gewicht in Gramm und nicht nach Volumen in Milliliter angegeben werden.
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