Verkürzung der Gewährleistungszeit auf 6 Monate ist unzulässig

Stand:
LG Köln vom 29.04.2009 (26 O 99/08)
Off

Eine Klausel, die die Gewährleistung des Händlers auf 6 Monate beschränkt, ist unzulässig und verstößt gegen § 307 Absatz 2 Nr. 1 BGB in Verbindung mit den Vorschriften zum Verbrauchsgüterkauf. Das hat das Landgericht Dortmund in dem Verfahren der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH entschieden.

Das Gericht hielt die von der Beklagten im Reparaturannahmeformular verwendete Klausel "Mängelrügen werden bis zum 6. Monat im Rahmen der Gewährleistung angenommen. Ab dem 7. Monat werden Mängelrügen im Rahmen der Herstellergarantie zur Reparatur angenommen. Hierbei handelt es sich um eine reine Kulanzhandlung und Dienstleistung an den Kunden über Händling und Versand zum Hersteller!" für unwirksam, weil hierdurch die Gewährleistungsrechte des Kunden auf sechs Monate beschränkt würden. Weiter gehende Ansprüche sollten damit abbedungen werden, so die Richter. Das ist bei Verbrauchsgüterkäufen nach § 476 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 BGB unzulässig. Die gesetzliche Gewährleistungszeit beträgt nämlich 2 Jahre (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB).

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Köln vom 29_04_2009 (26 O 99/08).pdf

Ein Gerät Healy neben dem Wort Warnung.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.
Fokuswoche Ziele nach der Schule

Versicherungen - welche sind wichtig? Jetzt zu Online-Vortrag anmelden!

Versicherungen: Welche sind wichtig? Auslandsaufenthalt während der Berufsausbildung: Wie geht das? Hier findest du alle Infos zu den kostenlosen Online-Vorträgen.
Fokuswoche Ziele FSJ

Ist Freiwilligendienst was für mich? Jetzt zu Online-Vortrag anmelden!

Freiwilligendienst: Ist das was für mich? Hier findest du alle Infos zu den kostenlosen Online-Vorträgen.