Dichtheitsprüfung an Abwasserleitungen: Werbetricks untersagt

Stand:
LG Köln vom 04.06.2019 (Teil- und Schlussurteil)
LG Köln vom 14.02.2019 (Teil-Anerkenntnisurteil) (33 O 78/17)
Off

Das LG Köln hat der Kanalfirma MIGO Energie & Umwelt GmbH untersagt, Verbrauchern gegenüber unter Hinweis auf die Prüfpflicht für Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten zu behaupten, ihr Grundstück befinde sich in einem Wasserschutzgebiet, obwohl dies nicht der Fall ist.

Gemäß § 8 Absatz 2 Selbstüberwachungsverordnung Abwasser mussten Abwasserleitungen, die sich in Wasserschutzgebieten befinden und vor 1965 errichtet worden sind, bis zum 31.12.2015 überprüft werden. Das Ergebnis dieser Zustands- und Funktionsprüfung ist in einer Bescheinigung zu dokumentieren.

MIGO bietet unter anderem an der Haustür Prüfungen und Sanierungen von Abwasserleitungen an. Durch Zeugenvernehmungen gelangte das Gericht zu der Erkenntnis, dass dabei auch regelmäßig die Prüfpflicht von Abwasserleitungen, die sich in Wasserschutzgebieten befinden, angesprochen wurde. In diesem Zusammenhang ist die wahrheitswidrige Behauptung, das Grundstück des Verbrauchers läge in einem Wasserschutzgebiet, wettbewerbswidrig.

Bereits mit Teil-Anerkenntnisurteil vom 14.02.2019 hatte das LG Köln der MIGO Energie & Umwelt GmbH untersagt, mit einem irreführenden Flyer für "Dichtheitsbescheinigungen" zu werben. Durch die Gestaltung des Flyers hatte die Firma den Eindruck vermittelt, dass ein:e Grundstückseigentümer:in eine defekte Abwasserleitung zunächst sanieren müsse, bevor der Nachweis über die durchgeführte Zustands- und Funktionsprüfung ausgestellt werden könne.

Tatsächlich ist die Bescheinigung über eine erfolgte Zustands- und Funktionsprüfung unabhängig davon auszustellen, ob saniert werden muss. Der Nachweis dient vor allem dazu, das Ausmaß der Schäden und die sich gegebenenfalls daraus ergebenden Sanierungsfristen von bis zu zehn Jahren zunächst nur festzustellen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Köln vom 04.06.2019 (Teil- und Schlussurteil) (33 O 78/17)

LG Köln vom 14.02.2019 (Teil- Anerkenntnisurteil) (33 O 78/17)

Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!
Eine Hand hält ein Deutschlandticket neben einen Stopp-Knopf an der Tür einer Straßenbahn

Deutschlandticket: Neue Zusatztickets in NRW ab Juli 2023

Zusatztickets für Fahrradmitnahme und 1. Klasse gelten jetzt in ganz Nordrhein-Westfalen – nicht mehr wie bisher nur für einzelne Verkehrsverbünde.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.