Die Vereinnahmung des Flugpreises sofort nach der Buchung ist nicht zu beanstanden

Stand:
LG Berlin vom 18.03.2014 (16 O 340/13)
Off

Die Einziehung des Flugpreises stellt nach Ansicht des LG Berlin weder eine belästigende noch eine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb dar. Auch erweise sich diese Praxis nicht wegen einer Missachtung der fachlichen Sorgfalt als unlauter.

Die ständige Praxis, den Flugpreis ohne Rücksicht auf den Flugtermin in jedem Fall zeitnah nach der Buchung zu vereinnahmen, erfülle aber das in § 306a BGB formulierte Umgehungsverbot und unterliege daher in gleicher Weise der Inhaltskontrolle wie eine Klausel, die die sofortige Einziehung des Flugpreises ausdrücklich gestattet. Allerdings halte sie der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand.

Der Fluggastbeförderungsvertrag sei nicht als reiner Werkvertrag, sondern als Vertrag eigener Art einzuordnen. Trotz seiner werkvertraglichen Elemente unterscheide er sich vom gesetzlichen Leitbild dadurch, dass der Unternehmer aus der Natur der Sache heraus kein Unternehmerpfandrecht erwerbe, aus dem er sich nach Erbringung seiner Vorleistung notfalls befriedigen könne. Auch sonstige Sicherungsmittel, wie z. B. im Baubereich die Bauhandwerkersicherungshypothek, versagten hier. Die Fluggesellschaft habe daher ein anerkennenswertes Interesse daran, nicht in Vorleistung treten zu müssen, sondern den vollständigen Flugpreis vor Reiseantritt vereinnahmen zu dürfen. Auch überwiege das Interesse der Fluglinie an einer frühzeitigen vollständigen Bezahlung das Interesse der:des Verbraucher:in, den Reisepreis in Form einer Anzahlung und einer Restzahlung erbringen zu dürfen. Der:Die Kund:in könne den Zeitpunkt seiner Buchung frei bestimmen und sei nicht gezwungen, bereits mehrere Monate vor Reiseantritt ein Flugticket zu erwerben, sondern könne zunächst abwarten. Die:Der Verbraucher:in "erkaufe" sich durch die frühzeitige Buchung einen günstigen Reisepreis, müsse aber im Gegenzug bis zum Reiseantritt das Insolvenzrisiko tragen, wobei sie:er auch dieses durch eine Versicherung absichern könne. Eine Anzahlung mit späterer Restzahlung bedeute einen erhöhten Verwaltungsaufwand für die Fluggesellschaften, dessen Kosten wiederum zum Nachteil der Verbraucher:innen auf die Preise aufgeschlagen würden. Die:Der Verbraucher:in könne nicht beide Vorteile - einen günstigen Flugpreis und späte Bezahlung - für sich in Anspruch nehmen. Eine Untersagung dieser über die Landesgrenzen hinaus praktizierten Gepflogenheit griffe zum Nachteil der hiesigen Fluggesellschaften tiefgreifend in den europäischen Wettbewerb ein.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Berlin vom 18.03.2014 (16 O 340/13).pdf

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Eine Arztrechnung liegt auf dem Tisch, darauf ist ein Stethoskop abgelegt.

Kassenleistung als IGeL verkauft: Zwischenauswertung Verbraucheraufruf

Verbraucher:innen müssen immer wieder für Kassenleistungen zahlen – das zeigt die Zwischenauswertung des Verbraucheraufrufs „Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?“. Der vzbv fordert: Die Bundesregierung muss die Rechte von Patient:innen stärken!
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.
Diverse Lebensmittel werden in einem Pappkarton zusammengestellt.

Kochboxen unter der Lupe

Anbieter von Kochboxen werben mit einfacher Zubereitung, frischen Zutaten und vor allem mit Zeitersparnis. Die Verbraucherzentrale NRW hat sich die Angebote einmal genauer angeschaut und Tipps zusammengestellt, worauf Sie vor der Bestellung achten können.