Berechtigter Rücktritt von einem Pauschalreisevertrag aufgrund einer coronabedingten Reisewarnung

Stand:
OLG Stuttgart, Urteil vom 12.10.2023 (Az. 2 U 123/21), nicht rechtskräftig

Stornokosten bei einem Rücktritt können von dem Pauschalreiseveranstalter nicht geltend gemacht werden, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung einer Pauschalreise erheblich beeinträchtigen. Die bereits geleistete Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu erstatten.
Off

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in der zweiten Instanz der Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die nicko cruises Schiffsreisen GmbH stattgegeben. Ein Verbraucher war von seinem Pauschalreisevertrag (Kreuzfahrt) unter anderem aufgrund einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes zurückgetreten. Im Hinblick auf die pandemische Lage am Bestimmungsort und die Art der Reise (Kreuzfahrt), die individuellen Verhältnisse (Alter des Verbrauchers) sowie die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes hatte der Verbraucher erhebliche Gründe für seinen Rücktritt. Gleichwohl forderte die Reisveranstalterin Stornokosten und erstattete die bereits bezahlte Anzahlung der Reise nicht zurück.

  • Wir haben den Veranstalter der Pauschalreise erfolglos außergerichtlich abgemahnt. Da die angeforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben worden ist, haben wir Klage beim zuständigen Landgericht Stuttgart erhoben. In der ersten Instanz hat das Landgericht Stuttgart die Klage abgewiesen, LG Stuttgart, 40 O 60/20 KfH.
  • Das Oberlandesgericht Stuttgart allerdings hat im Berufungsverfahren der Verbraucherzentrale zugestimmt und das für Verbraucher positive Urteil erlassen. Das Oberlandesgericht erachtete es für unerheblich, dass der Reiseveranstalter Sicherheitsvorkehrungen an Bord getroffen und Teile der Reise umgeplant hatte. Diese unternehmerischen Entscheidungen kannte der Verbraucher zum Zeitpunkt seines Rücktrittes nämlich nicht. Diese Unkenntnis muss der Reiseveranstalter gegen sich gelten lassen. Die Geltendmachung von „40 % Stornokosten“ war unzulässig. Die bereits vom Verbraucher geleistete Anzahlung hätte innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zurückerstattet werden müssen.

Zum Volltext der Entscheidung

Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.
Verschiedene Messenger-Symbole auf einem Smartphone-Display

WhatsApp muss Schnittstelle für andere Messenger-Dienste schaffen

Der Digital Markets Act zwingt WhatsApp, sich für andere Messenger-Dienste zu öffnen. Trotzdem gibt es bisher noch keine Schnittstelle zu anderen Diensten. Was dahinter steckt, erfahren Sie hier.
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Verbraucherzentrale Bundesverband reicht Sammelklage gegen Vodafone ein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Hintergrund: 2023 erhöhte das Unternehmen bei laufenden Verträgen für Internet und Festnetzanschluss einseitig die Preise. Jetzt ist das Klageregister eröffnet und Sie können sich eintragen.