Zeichnungsgebühr im Falle der Nichtzuteilung unzulässig

Stand:
OLG Köln vom 26.06.2002 (13 U 165/01)
LG Köln vom 04.07.2001 (26 O 87/00)

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass die Sparda Bank Köln e.G. für die Zeichnung von Aktien im Falle der Nichtzuteilung keine gesonderte Gebühr erheben kann.

OLG Köln vom 26.06.2002 (13 U 165/01), LG Köln vom 04.07.2001 (26 O 87/00)

Off

Das Oberlandesgericht Köln hat auf eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) entschieden, dass die Sparda Bank Köln e.G. für die Zeichnung von Aktien im Falle der Nichtzuteilung keine gesonderte Gebühr erheben kann.

Das Gericht ist der Ansicht, dass die Allgemeine Geschäftsbedingung der Volksbank den Kunden unangemessen benachteiligt und daher unwirksam sei. Die Klausel sei als Preisnebenabrede zu qualifizieren und daher kontrollfähig. Sie verstoße gegen den Grundsatz, dass der Vertragspartner seine gesetzlichen Verpflichtung zu erfüllen habe, ohne dass dafür ein gesondertes Entgelt verlangt werden könne. Die streitgegenständliche Klausel würde dazu führen, dass die Bank die in ihrem eigenen Interesse angefallenen allgemeinen Betriebskosten auf den Kunden abwälzt. Dies sei jedoch unzulässig, so die Richter.

Im Urteil vom 28.01.2003 (XI ZR 156/02) ließ der BGH bei einer ähnlichen Klausel eine "mäßige" Pauschalgebühr unbeanstandet. Offen ist, ob höhere Beträge als die in dem BGH-Verfahren zu Grunde liegenden 5 Euro einer Inhaltskontrolle standhalten würden.

OLG Köln vom 26.06.2002 (13 U 165/01)

Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten. Die Verbraucherzentrale NRW geht rechtlich gegen Metas Handlungen vor.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.