Telefonwerbung und unwirksame Kündigungen bei Stromlieferverträgen

Stand:
KG Berlin vom 29.06.2021 (5 U 154/18)
LG Berlin vom 04.07.2018 (15 O 170/17)
Off

Das KG Berlin hat das Teilurteil des LG Berlin bestätigt und dem Strom- und Gasanbieter voxenergie untersagt, Verbraucher ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung anzurufen, um Energielieferverträge abzuschließen.

Ohne ihre Einwilligung dürfen Verbraucher:innen nicht durch Werbeanrufe belästigt werden, das ist in § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG geregelt. Dass Verbraucher:innen in den Anruf eingewilligt haben, muss der Anrufer beweisen. Für den Nachweis des Einverständnisses muss der Werbende die konkrete Einverständniserklärung jedes einzelnen Verbrauchers vollständig dokumentieren. Im Fall elektronisch übermittelter Einverständniserklärungen setzt das deren Speicherung und jederzeitige Möglichkeit voraus, sie auszudrucken.

Voxenergie hat Verbraucher:innen ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung angerufen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Berlin vom 04.07.2018 (15 O 170/17)

KG Berlin vom 29.06.2021 (5 U 154/18)

Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

1N Telecom: So wehren Sie sich gegen Schadenersatz-Forderungen

Seit Mitte August melden sich vermehrt Verbraucher:innen, die von der 1N Telecom ein Schreiben mit dem Betreff Anbieterwechselauftrag erhalten haben. Mit unserem Mustertext können Sie sich wehren.