Preisänderungsklauseln der Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG unwirksam I

Stand:
LG Bonn vom 15.12.2010 (5 S 86/10)
Off

Mangels wirksamer vertraglicher Grundlage hat ein Sonderkunde der Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG einen Anspruch auf Rückerstattung zuviel gezahlter Beträge. Das hat das Landgericht Bonn in einer Klage eines Verbrauchers vertreten durch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG entschieden.

Das Gericht ist der Ansicht, dass die zugrunde liegende Preisänderungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG unwirksam ist. Auch bei Wegfall der unwirksamen Preisanpassungsklausel stehe der Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG kein einseitiges Preisanpassungsrecht zu. In der widerspruchslosen Zahlung des Kunden auf die Jahresabrechnung mit einseitig erhöhten Preisen konnte das Gericht kein ebenfalls keine konkludente Vertragsänderung sehen. Vielmehr hätten beide Parteien zur Erfüllung des geschlossenen Gasliefervertrags geleistet. Eine ergänzende Vertragsauslegung ist nach Ansicht des Gerichts ausgeschlossen, da nicht festgestellt werden kann, was die Parteien alternativ entschieden hätten.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Landgericht Bonn vom 15_12_2010 (5 S 86/10).pdf

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Mietkosten im Griff
Der Ratgeber „Mietkosten im Griff“ – gemeinsam von der Verbraucherzentrale und dem Deutschen Mieterbund herausgegeben…
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Bilanz des vzbv ein Jahr vor der Wahl: Ampel muss offene Projekte anpacken

Der Ampelkoalition bleibt nur noch ein Jahr Zeit, um verbraucherpolitische Vorhaben umzusetzen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bewertet in seiner Regierungsbilanz die aktuellen Erfolge und zeigt auf, wo die Bundesregierung dringend aktiv werden muss.

Musterfeststellungsklage gegen Saalesparkasse

Die in Halle/Saale ansässige Saalesparkasse hat Prämiensparern nach Ansicht des vzbv jahrelang zu geringe Zinsen gezahlt. Dabei geht es häufig um Tausende von Euro. Der vzbv hat die Saalesparkasse verklagt, um den Sparern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das abschließende Urteil gesprochen. Betroffene können sich auf erhebliche Nachzahlungen freuen.
Ein Lieferwagen für Heizöl steht vor einem Haus.

Warnung: Fakeshops locken mit günstigem Heizöl oder Brennholz

Zum Start der Heizsaison warnen wir vor mehreren betrügerischen Internetseiten. Ob eine Seite seriös ist, lässt sich kostenlos im Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen prüfen.