Preisänderungsklauseln der GelsenwasserAG unwirksam

Stand:
OLG Hamm vom 22.11.2011 (I-19 U 122/11)
LG Dortmund vom 27.01.2011 (8 O 473/10)
Off

Auf Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) gegen die Gelsenwasser AG sah das Oberlandesgericht Hamm eine an die Grundversorgungsverordnung (§ 5 Absatz 2 GVV) angelehnte Preisänderungsklausel in den Strom- und Gaslieferungsverträgen des Versorgers als unwirksam an.

Die Regelung des Anbieters, dass die Änderung der Preise erst nach individueller Bekanntgabe wirksam würden, kassierten die Richter ein. Damit entfalle die Verpflichtung zur brieflichen und öffentlichen Bekanntgabe. Weil die Klausel zudem auf die sechswöchige Ankündigungsfrist für Preiserhöhungen verzichte, weiche sie von der gesetzlichen Regelung ab. Darin sah das Gericht eine unangemessene Benachteiligung der Kunden und erklärte die Geschäftsbedingung für unwirksam.

OLG Hamm vom 22.11.2011 (I-19 U 122/11).pdf

Ratgeber-Tipps

Strom und Wärme selbst erzeugen
Wer sich von Energieversorgern unabhängig macht, kann steigenden Energiepreisen gelassen entgegensehen und die eigene…
Mietkosten im Griff
Der Ratgeber „Mietkosten im Griff“ – gemeinsam von der Verbraucherzentrale und dem Deutschen Mieterbund herausgegeben…
Telefonberatung in Nordrhein-Westfalen

So erreichen Sie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Unsere Beratungsstellen erreichen Sie per Telefon und E-Mail. Auch über eine zentrale Hotline, das zentrale Kontaktformular auf unserer Internetseite sowie bei Facebook, Instagram und Twitter können Sie uns kontaktieren.
Trinkflasche und Turnschuhe auf einer Yogamatte im Gras

Fragwürdige "Green Claims"? Schicken Sie uns Beispiele!

Die Verbraucherzentrale NRW möchte zweifelhaften Schadstoff-Werbeaussagen auf den Grund gehen – mit Ihrer Hilfe!
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.