Preisänderungsklauseln der GelsenwasserAG unwirksam

Stand:
OLG Hamm vom 22.11.2011 (I-19 U 122/11)
LG Dortmund vom 27.01.2011 (8 O 473/10)
Off

Auf Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) gegen die Gelsenwasser AG sah das Oberlandesgericht Hamm eine an die Grundversorgungsverordnung (§ 5 Absatz 2 GVV) angelehnte Preisänderungsklausel in den Strom- und Gaslieferungsverträgen des Versorgers als unwirksam an.

Die Regelung des Anbieters, dass die Änderung der Preise erst nach individueller Bekanntgabe wirksam würden, kassierten die Richter ein. Damit entfalle die Verpflichtung zur brieflichen und öffentlichen Bekanntgabe. Weil die Klausel zudem auf die sechswöchige Ankündigungsfrist für Preiserhöhungen verzichte, weiche sie von der gesetzlichen Regelung ab. Darin sah das Gericht eine unangemessene Benachteiligung der Kunden und erklärte die Geschäftsbedingung für unwirksam.

OLG Hamm vom 22.11.2011 (I-19 U 122/11).pdf

Ratgeber-Tipps

Strom und Wärme selbst erzeugen
Wer sich von Energieversorgern unabhängig macht, kann steigenden Energiepreisen gelassen entgegensehen und die eigene…
Mietkosten im Griff
Der Ratgeber „Mietkosten im Griff“ – gemeinsam von der Verbraucherzentrale und dem Deutschen Mieterbund herausgegeben…
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Schultüte mit Stiften und Süßigkeiten

Schulanfang: Keine Schadstoffe in Schultüte und Schulranzen

Die Auswahl an Stiften und sonstiger Ausstattung fürs neue Schuljahr ist groß. Doch nicht alles, was der Handel bietet, ist nachhaltig und frei von Schadstoffen. Wir bieten Hilfe bei der Auswahl für den Schulstart - und spätere Schuljahre.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.