LG Düsseldorf: Keine Unzulässigkeit der Preisspaltung in Grundversorgung

Stand:
LG Düsseldorf vom 31.03.2022 (37 O 20/22/EnW)
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Das Landesgericht (LG) Düsseldorf hat den Antrag der Verbraucherzentrale NRW auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Aufspaltung der Strom- und Gasgrundversorgung in Bestands- und Neukundentarife zurückgewiesen.