Ausschluss des Sonderkündigungsrechts bei Strompreiserhöhungen unwirksam

Stand:
LG Köln vom 17.06.2009 (26 O 63/08)
Off

Vertragsklauseln von Energieversorgern, die ein Kündigungsrecht des Kunden bei einer Preiserhöhung ausschließen, sind unwirksam. Dies hat das Landgericht Köln auf Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Teldafax GmbH festgestellt.

Dies gilt ebenfalls dann, wenn die Preisanpassung mit gestiegenen Steuern oder öffentlichen Abgaben begründet wird. Auch in diesen Fällen, in denen der Energieversorger diese nicht selbst beeinflussbaren Kosten an den Kunden weiterreicht, steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Köln vom 17_06_2009 (26 O 63/08).pdf

Ratgeber-Tipps

Strom und Wärme selbst erzeugen
Wer sich von Energieversorgern unabhängig macht, kann steigenden Energiepreisen gelassen entgegensehen und die eigene…
Klimafreundlich bauen und sanieren
Beim Haus der Zukunft spielen die richtigen Baustoffe und auch die passende Haustechnik eine wichtige Rolle. Ziel ist…
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Schultüte mit Stiften und Süßigkeiten

Schulanfang: Keine Schadstoffe in Schultüte und Schulranzen

Die Auswahl an Stiften und sonstiger Ausstattung fürs neue Schuljahr ist groß. Doch nicht alles, was der Handel bietet, ist nachhaltig und frei von Schadstoffen. Wir bieten Hilfe bei der Auswahl für den Schulstart - und spätere Schuljahre.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.