Weitergabe von Positivdaten an die SCHUFA unzulässig

Stand:
LG München I vom 25.04.2023 (33 O 5976/22)
Off

Das Landgericht München I hat die Übermittlung von Positivdaten an die SCHUFA als rechtswidrig bewertet.

Nach Abschluss eines Telekommunikationsvertrages übermittelte die Telefonica Germany GmbH & Co. OHG sogenannte Positivdaten an die SCHUFA, also ob und wann jemand Verträge mit dem Anbieter abgeschlossen hat. Das Gericht wertete den Schutz der personenbezogenen Verbraucher:innen Daten vor einer anlasslosen und unterschiedslosen Erhebung höher als die Interessen des Anbieters und die Datenverarbeitung für den Vertragsschluss der Verbraucher:innen als nicht erforderlich. Dem Anbieter stünden laut Gericht, für die Verbraucher:innen weniger belastende, Methoden zur Betrugsprävention offen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

LG München I vom 25.04.2023 (33 O 5976/22)

Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv nach Ampel-Aus: Vieles ist offen geblieben

Die Ampel-Regierung wollte mehr Fortschritt wagen und sich für Verbraucher:innen stark machen. Die Bilanz des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nach Ende der Regierungszeit ist durchwachsen.
Ein Handydisplay, auf dem Prime Video steht

Verbraucherzentrale NRW plant Sammelklage gegen Amazon

Millionen Kunden von Amazon mit einer Amazon Prime-Mitgliedschaft haben zum 15. September 2022 eine Preiserhöhung erhalten. Diese ist aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW rechtswidrig und mit einer geplanten Sammelklage will die Verbraucherzentrale NRW die zu Unrecht gezahlten Beträge für Verbraucher:innen zurückholen. Amazon soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten.
Mann vor Hintergrund mit verschiedenen grafischen Motiven

Nachwuchspreis MehrWert NRW 2025

Ideen für eine ressourcenschonende Zukunft gesucht: Bewerben Sie sich beim Nachwuchspreis MehrWert NRW!