LG Köln vom 04.01.2010 (31 O 704/09), LG Köln vom 03.02.2010 (31 O 690/09)
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Versandapotheken müssen ein Widerrufsrecht einräumen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) hatte Versandapotheken verklagt, die Verbrauchern gegenüber für Arzneimittel das Widerrufsrecht ausgeschlossen hatte. Das Landgericht erließ jeweils ein Anerkenntnisurteil.
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