Die Laufzeit bei Glasfaserverträgen beginnt ab Vertragsschluss

Stand:
Hanseatisches OLG vom 19.12.2024 (10 UKl 1/24)
Off

Das Hanseatische OLG bestätigt die Ansicht der Verbraucherzentrale NRW, wonach die Vertragslaufzeit bei Glasfaserverträgen mit dem Vertragsschluss beginnt und nicht erst mit der Freischaltung des Anschlusses.

Das Gericht stellte fest, dass eine AGB-Klausel, die den Beginn der Mindestvertragslaufzeit an die Freischaltung des Anschlusses knüpft, gegen § 309 Nr. 9 lit. a) BGB verstößt. Da die Freischaltung eines Glasfaseranschlusses mehrere Wochen oder Monate dauern kann, führt eine solche Regelung dazu, dass die tatsächliche Vertragsbindung über die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit hinaus verlängert wird. Durch die Hinzurechnung der Zeit bis zur Freischaltung wird die gesetzlich zulässige Höchstlaufzeit von zwei Jahren überschritten. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Symbolische Darstellung biometrischer Technologie: Ein digitales Gesichtsscan-Modell in Dreiecks- und Partikeloptik, im Kontext eines modernen deutschen Personalausweises.

Digitale Passbilder Pflicht ab Mai 2025: Was müssen Sie wissen?

Ab dem 1. Mai 2025 können Passbilder für Personalausweise und Reisepässe in Deutschland nur noch digital eingereicht werden. Die Regelung sollen Sicherheit und Qualität verbessern. Worauf müssen Sie jetzt achten?
Waschmaschine mit einem Dash Button von Amazon

Amazon Dash Button: Gericht sieht massive Gesetzes-Verstöße

Die Verbraucherzentrale NRW war mit einer Klage gegen die Amazon EU S.a.r.l. vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 1091/18) erfolgreich. Der Dash Button verstieß massiv gegen Gesetze, da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wurde.
VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Vielen Prämiensparer:innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer:innen hat damit ein Ende.