Anrufe bei Verbrauchern ohne vorherige Einwilligung sind wettbewerbswidrig V

Stand:
LG Duisburg vom 27.03.2012 (22 O 63/11)
Off

Telefonanrufe zu Werbezwecken und ohne die vorherige ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers sind unzulässig. Das hat das Landgericht Duisburg nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen den Verbraucherhilfe e.V. entschieden.

Die nicht durch Einwilligung gedeckten Anrufe seien als unzumutbare Belästigung zu unterlassen, so das Gericht. Ferner müsse bei der Nennung von Service-Diensten über das Internet (§ 3 Nr. 8b TKG a.F.) neben dem Preis für den Anruf aus dem Festnetz auch der abweichende Verbindungshöchstpreis für Mobilfunknetze angegeben werden.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Duisburg vom 27.03.2012 (22 O 63/11).pdf

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Wärmepumpe
Unabhängig werden von teurem Gas und Öl, Klima schonen, Kosten sparen
Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Zwei Frauen liegen vor einem Laptop, der die Internetseite der Firma Giga Fiber zeigt.

Gratis-Glasfaser gegen Zahlungsdaten: Giga Fiber abgemahnt wegen Werbung

Schnelles Internet dank Glasfaser-Anschluss ganz ohne Kosten? Damit wirbt der Anbieter Giga Fiber. Als Bedingung nennt er, dass Sie regelmäßige Zahlungen wie Miete, Mobilfunkrechnung und sogar Kredittilgung über einen noch unbekannten Dienstleister abwickeln sollen.
Telefonberatung in Nordrhein-Westfalen

So erreichen Sie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Unsere Beratungsstellen erreichen Sie per Telefon und E-Mail. Auch über eine zentrale Hotline, das zentrale Kontaktformular auf unserer Internetseite sowie bei Facebook, Instagram und Twitter können Sie uns kontaktieren.
Eine junge Frau steht vor einer Wand voller Zeichnungen, u.a. eine Glühbirne

Nachwuchspreis MehrWert NRW 2023

Mit dem Nachwuchspreis MehrWert NRW werden Produkte und Dienstleistungen ausgezeichnet, die Verbraucher:innen darin unterstützen, sparsam mit Ressourcen umzugehen.