Je nach Art der Sanierung kommen unterschiedliche Betriebe infrage:
- Der Leitungsbau in offener Baugrube gehört zum Aufgabenbereich von Tiefbauunternehmen.
- Sanierungen der Rohre von innen werden von spezialisierten Sanierungsbetrieben ausgeführt.
- Zugängliche Leitungsinstallationen im Haus gehören zu den Aufgaben der Installateur:innen.
- Es gibt auch Unternehmen, welche die Sanierung in allen drei Bereichen übernehmen.
Handwerkerinnungen haben für gewöhnlich eine Liste der Mitgliedsunternehmen, die im Internet auch abrufbar ist.
Tipp: Fragen Sie Ihre Gemeinde, ob in naher Zukunft Arbeiten am öffentlichen Abwassersystem geplant sind. So können Sanierungsarbeiten koordiniert werden – das spart Kosten!
Achtung: Der Erfolg der Sanierung ist durch eine Überprüfung der Leitung nach Abschluss der Arbeiten nachzuweisen. Welches Prüfverfahren (Druckprüfung oder Kamerabefahrung) hier zur Anwendung kommt und ob diese Prüfung nur von einem anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden darf, hängt vom Umfang der Sanierung und weiteren konkreten Umständen ab. Suchen Sie hier am besten das Gespräch mit Ihrem Entwässerungsbetrieb, um zu erfahren, welche Unterlagen zum Nachweis einer erfolgreichen Sanierung in Ihrem konkreten Fall erforderlich sind!
Die Kosten für eine Sanierung sind abhängig von Art, Lage und Umfang der Schäden und variieren dadurch sehr. Auch Sanierungsverfahren in geschlossener Bauweise kosten mehrere tausend Euro. Müssen große Bereiche saniert werden, können die Kosten auch bei einem Einfamilienhaus einen fünfstelligen Betrag erreichen.
Einige alte Gebäudeversicherungen decken die Sanierung von Schäden an Abwasserleitungen, die sich unterhalb der Bodenplatte befinden, ab. Prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag auf diesen Punkt.
Private Grundstückseigentümer:innen können die Handwerkerleistungen als einen Teil der Sanierungskosten unter der Rubrik "Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen" steuerlich absetzen. Steuerlich berücksichtigt werden dabei nur die reinen Arbeitskosten einschließlich der Fahrtkosten.
20 % der Kosten werden so direkt von der Steuerschuld abgezogen, maximal allerdings 1.200 Euro. Das Finanzamt verlangt außer der Rechnung auch einen Überweisungsbeleg oder Kontoauszug. Wenn Sie bar bezahlt haben, wird das im Rahmen der Steuererklärung nicht anerkannt.
Weitere Hilfen kommen im Rahmen des Förderprogramms "Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung NRW (ZunA NRW)" in Betracht. Es bietet verschiedene Möglichkeiten, eine Zuwendung oder ein Darlehen für die Sanierung schadhafter Abwasserleitungen zu erhalten.
Zuwendung im sogenannten Fremdwasserschwerpunktgebiet (Förderbereich 5.2)
Die Stadt bzw. Gemeinde muss festlegen, dass das Grundstück in einem sogenannten Fremdwasserschwerpunktgebiet liegt, wenn die Voraussetzungen dazu gegeben sind. Daran anknüpfend erstellt die Stadt bzw. Gemeinde ein Fremdwassersanierungskonzept. Erfolgt in diesem Rahmen eine Umstellung vom Mischsystem auf das Trennsystem, so kann auch die Herstellung der dadurch erforderlichen neuen Leitung gefördert werden. Die Zuwendung für private Abwasserleitungen beträgt grundsätzlich bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 200 Euro je angefangenem laufenden Meter geförderter Hausanschluss-, Grund- beziehungsweise Niederschlagswasserleitung je Haus einschließlich Nebengebäuden. Das Antragsverfahren auf einen Zuschuss läuft über die Stadt bzw. Gemeinde nach erfolgter Zustands- und Funktionsprüfung. Ob Ihre Stadt bzw. Gemeinde an diesem Programm teilnimmt, erfahren Sie ausschließlich bei den dortigen Ansprechpartnern.
Zuwendungen bei Bezug von Sozialleistungen (Förderbereich 5.3)
Grundstückseigentümer:innen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe) oder Bürgergeld oder Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen und die Immobilie selbst bewohnen, haben die Möglichkeit, bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Leistungen bezuschusst zu bekommen. Die Anträge sind über die Kommune zu stellen, die diese dann der NRW.BANK vorlegt. Zusammenfassende Informationen zu allen Zuwendungen erhalten Sie bei der NRW.BANK.