Innovative Unterrichtskonzepte zur Verbraucherbildung gesucht

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale NRW vergibt Preis an Nachwuchslehrkräfte
  • Bewerben können sich Referendar:innen und Nachwuchslehrkräfte aller Schulformen und Jahrgangsstufen in NRW bis zum 30. November 2025.
  • Der Preis soll Verbraucherbildung an Schulen nachhaltig stärken.
  • Schirmherrin des Preises ist Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen.
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Die Verbraucherzentrale NRW lobt erstmals einen Unterrichtspreis aus. Ziel ist es, Nachwuchslehrkräfte zu motivieren, Verbraucherbildung in ihren fachspezifischen Unterricht zu integrieren – und so die Verbraucherbildung an Schulen in Nordrhein-Westfalen nachhaltig zu stärken.

Der Unterrichtspreis richtet sich an Referendar:innen und Lehrkräfte, deren Ausbildungsende maximal zwei Jahre zurückliegt. Ausgezeichnet werden Unterrichtskonzepte für alle Schulformen und Jahrgangsstufen, die sich der Vermittlung zentraler Inhalte der Verbraucherbildung widmen. Dazu zählen die Themenbereiche allgemeiner Konsum, Finanzen und Verbraucherrecht, Ernährung und Gesundheit, Medien und Information in der digitalen Welt sowie Lebensstile und Nachhaltigkeit, Wohnen und Mobilität. „Mit dem Preis möchten wir das besondere Engagement junger Lehrkräfte würdigen, die Verbraucherbildung lebendig und praxisnah in ihren Unterricht einbringen“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.

Gestiftet wird der Unterrichtspreis vom Förderverein der Verbraucherzentrale „Wir Verbraucher in NRW e. V.“. Die Schirmherrin des Preises ist Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen. „Verbraucherbildung ist wichtig, um junge Menschen für die vielfältigen Herausforderungen des Konsumalltags stark zu machen. Innovative Unterrichtskonzepte sind der Schlüssel, um dieses Wissen zu vermitteln und zugleich die Begeisterung fürs Lernen zu entfachen. Darüber hinaus können sie anderen Lehrkräften als Quelle der Inspiration dienen. Ich freue mich daher sehr, die Schirmherrschaft für diesen Preis übernehmen zu dürfen.“

Jetzt bewerben: Einreichungsfrist bis zum 30.11.2025

Interessierte können ihre Unterrichtskonzepte bis zum 30. November 2025 einreichen. Eine unabhängige Jury aus Expert:innen bewertet die Einreichungen. Die drei besten Konzepte werden mit Preisgeldern von bis zu 1.500 Euro ausgezeichnet. Das Preisgeld steht den Gewinner:innen zur freien Verfügung. Die feierliche Preisverleihung ist für das Frühjahr 2026 in Düsseldorf geplant. Die ausgezeichneten Konzepte sollen professionell gestaltet und als frei verfügbares Unterrichtsmaterial öffentlich zugänglich gemacht werden.

Weiterführende Informationen

Alle Informationen zur Ausschreibung unter: www.verbraucherzentrale.nrw/unterrichtspreis

Zum Presseportal der Verbraucherzentrale NRW

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