Disney+ blockierte unzulässig den Zugang zu bezahlten Inhalten

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale NRW erwirkt Unterlassungserklärung gegen den Streamingdienst
  • Disney+ verweigerte Nutzer:innen vor Abo-Ende den Zugang – trotz bereits bezahlter Inhalte
  • Verbraucherzentrale NRW mahnt erfolgreich ab
  • Ab 1. Juni 2025 drohen Disney+ Vertragsstrafen bei Wiederholung
Off

Kurz vor dem Ablauf ihrer Premium-Abos wurden Kund:innen des Anbieter des Streamingdienstes Disney+ vom Zugriff auf ihr Nutzerkonto ausgeschlossen, es sei denn, sie stimmten aktiv einem neuen Abo zu oder kündigten. Die Verbraucherzentrale NRW hat dieses Vorgehen abgemahnt – mit Erfolg: Disney+ hat eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und muss die Praxis bis spätestens zum 31. Mai 2025 beenden.

„Verbraucher:innen dürfen nicht durch technische Barrieren dazu gedrängt werden, Vertragsänderungen zu akzeptieren“, sagt Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. „Der Zugang zu bereits bezahlten Leistungen darf nicht an die Zustimmung zu neuen Bedingungen gekoppelt werden.“

Konkret konnten sich betroffene Nutzer:innen kurz vor dem Ende ihres laufenden Premium-Abos nicht wie gewohnt in ihr Konto einloggen. Stattdessen wurde ihnen eine Seite angezeigt, auf der sie zwischen einem teureren Abo, einer Kündigung oder einem Tarifwechsel wählen mussten. Ohne eine dieser Entscheidungen blieb der Zugang zu bereits gezahlten Inhalten verwehrt.

Mit der abgegebenen Unterlassungserklärung verpflichtet sich Disney+, diese Praxis spätestens zum 31. Mai 2025 einzustellen. Ab dem 1. Juni 2025 dürfen derartige Zugangsbeschränkungen nicht mehr eingesetzt werden. „Sollte Disney+ erneut den Zugang zu bezahlten Inhalten blockieren, wird eine Vertragsstrafe fällig“, so Husemann.

Verbraucher:innen, die ab dem 1. Juni 2025 weiterhin vom Zugang zu bezahlten Inhalten ausgeschlossen werden, sollten sich bei der Verbraucherzentrale NRW unter der E-Mail-Adresse service@verbraucherzentrale.nrw melden.

Laptop mit Kaffee, Blatt, Stift und Smartphone

Zum Presseportal der Verbraucherzentrale NRW

Serviceangebote und Informationsquellen für Journalistinnen und Journalisten

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Ein Handydisplay, auf dem Prime Video steht

Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet

Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.