- Disney+ verweigerte Nutzer:innen vor Abo-Ende den Zugang – trotz bereits bezahlter Inhalte
- Verbraucherzentrale NRW mahnt erfolgreich ab
- Ab 1. Juni 2025 drohen Disney+ Vertragsstrafen bei Wiederholung
Kurz vor dem Ablauf ihrer Premium-Abos wurden Kund:innen des Anbieter des Streamingdienstes Disney+ vom Zugriff auf ihr Nutzerkonto ausgeschlossen, es sei denn, sie stimmten aktiv einem neuen Abo zu oder kündigten. Die Verbraucherzentrale NRW hat dieses Vorgehen abgemahnt – mit Erfolg: Disney+ hat eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und muss die Praxis bis spätestens zum 31. Mai 2025 beenden.
„Verbraucher:innen dürfen nicht durch technische Barrieren dazu gedrängt werden, Vertragsänderungen zu akzeptieren“, sagt Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. „Der Zugang zu bereits bezahlten Leistungen darf nicht an die Zustimmung zu neuen Bedingungen gekoppelt werden.“
Konkret konnten sich betroffene Nutzer:innen kurz vor dem Ende ihres laufenden Premium-Abos nicht wie gewohnt in ihr Konto einloggen. Stattdessen wurde ihnen eine Seite angezeigt, auf der sie zwischen einem teureren Abo, einer Kündigung oder einem Tarifwechsel wählen mussten. Ohne eine dieser Entscheidungen blieb der Zugang zu bereits gezahlten Inhalten verwehrt.
Mit der abgegebenen Unterlassungserklärung verpflichtet sich Disney+, diese Praxis spätestens zum 31. Mai 2025 einzustellen. Ab dem 1. Juni 2025 dürfen derartige Zugangsbeschränkungen nicht mehr eingesetzt werden. „Sollte Disney+ erneut den Zugang zu bezahlten Inhalten blockieren, wird eine Vertragsstrafe fällig“, so Husemann.
Verbraucher:innen, die ab dem 1. Juni 2025 weiterhin vom Zugang zu bezahlten Inhalten ausgeschlossen werden, sollten sich bei der Verbraucherzentrale NRW unter der E-Mail-Adresse service@verbraucherzentrale.nrw melden.