BGH-Urteil: Recht auf zeitlich flexible Umbuchung nach Flugannullierung

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale NRW klagt erfolgreich gegen die Lufthansa
  • Im Falle einer Flugannullierung haben Reisende Anspruch auf eine Ersatzbeförderung. Soweit Plätze verfügbar sind, können Betroffene diese auf Wunsch auch zu einem deutlich späteren Zeitpunkt antreten.
  • Die Fluggesellschaften dürfen hierfür keinen Aufpreis verlangen.
Off

Im Frühjahr 2020 annullierte die Lufthansa AG Flüge wegen der Corona-Pandemie. Die Betroffenen wählten gemäß ihrer Rechte nach der EU-Fluggastrechteverordnung eine Ersatzbeförderung und wünschten eine Umbuchung zu einem späteren Zeitpunkt im Verlauf des Jahres beziehungsweise im Folgejahr. Einen kostenlosen Ersatzflug ohne unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang zur ursprünglichen Reiseplanung lehnte die Lufthansa jedoch ab. Nach Klage der Verbraucherzentrale NRW untersagte der Bundesgerichtshof der Fluggesellschaft mit heutigem Urteil dieses Vorgehen (BGH, Az.: X ZR 50/22). „Der Wunsch des Fluggastes ist entscheidend für den Zeitpunkt der Ersatzbeförderung, wenn es verfügbare Plätze gibt”, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Der Bundesgerichtshof hat in dieser wichtigen Grundsatzfrage nun endlich Klarheit im Sinne der Verbraucher:innen geschaffen.”

Bei einer Flugannullierung haben Reisende nach der EU-Fluggastrechteverordnung die Wahl zwischen der Erstattung des Flugpreises und einer Ersatzbeförderung. Entscheiden sie sich für eine Ersatzbeförderung, muss die Fluggesellschaft die Umbuchung entgeltfrei und unter vergleichbaren Reisebedingungen erbringen. Diese Rechte gelten auch bei einem außergewöhnlichen Ereignis wie der Corona-Pandemie. Bisher gab es allerdings keine Klarheit in der Frage, ob es einen zeitlichen Zusammenhang zwischen der Ersatzbeförderung und dem ursprünglichen Reisedatum geben muss. „Wird ein Flug annulliert, stehen die Betroffenen häufig vor großen organisatorischen Herausforderungen. Oft steht und fällt mit dem Zeitpunkt des Fluges die gesamte Urlaubsplanung. Deshalb ist es aus Verbrauchersicht ganz entscheidend, dass es einen Anspruch auf zeitliche Flexibilität bei der Umbuchung des Fluges gibt. Dies haben wir mit dem Urteil erreicht“, unterstreicht Schuldzinski.

Laptop mit Kaffee, Blatt, Stift und Smartphone

Zum Presseportal der Verbraucherzentrale NRW

Serviceangebote und Informationsquellen für Journalistinnen und Journalisten

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.