Auslandsaufenthalt richtig planen

Pressemitteilung vom
Neue Checkliste der Verbraucherzentralen für junge Leute
  • Wer ins Ausland gehen möchte, muss beim Umzug einiges beachten.
  • Die interaktive Umzugs-Checkliste der Verbraucherzentralen hilft, schnell und unkompliziert eine persönliche To-do-Liste zusammenzustellen.
  • Das Online-Angebot bietet viele praktische Tipps für den Umzug und rechtliche Hinweise rund um Wohnungsmiete, Verträge und Finanzen.
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Viele junge Menschen in Deutschland entscheiden sich für einen Auslandsaufenthalt, um neue Kulturen kennenzulernen, Sprachkenntnisse zu vertiefen oder spannende Erfahrungen zu sammeln. Wer länger als nur ein paar Urlaubswochen im Ausland bleiben und dort arbeiten oder studieren möchte, muss diesen Umzug gut organisieren. Aber was muss ich beachten, wenn ich ins Ausland ziehe? Wen muss ich über meinen Umzug informieren? Welche Dokumente und Versicherungen benötige ich? Was passiert mit meinen laufenden Verträgen in Deutschland während dieser Zeit? Und wie organisiere ich meine Finanzen vor und während meines Auslandsaufenthalts?

Antworten auf diese und viele weitere Fragen bietet die interaktive Umzugs-Checkliste der Verbraucherzentralen. Mit ihrer Hilfe kann man kann sich schnell einen umfassenden Überblick über die notwendigen To-dos rund um den Auslandsaufenthalt verschaffen, um nichts Wichtiges zu vergessen. Das kostenlose Online-Angebot gibt rechtliche Informationen und hilft dabei, Sparmöglichkeiten zu finden und Kostenfallen zu vermeiden. Die Umzugs-Checkliste deckt dabei alle wichtigen Themenbereiche rund um Miete, Geld, Verträge, Gesundheit und Behörden ab.

Fokuswoche Ziele nach der Schule: Beratung im Mai

Vom 13. bis 17. Mai findet die bundesweite „Fokuswoche Ziele. Neue Wege. Nach der Schule“ statt. In dieser Woche informiert die Verbraucherzentrale junge Menschen zu den Themen „Erste eigene Wohnung“, „Ins Ausland gehen“, „Studienfinanzierung“, „Versicherungen“, „Auslandspraktikum“ und „Freiwilligendienst“. In kostenlosen Online-Vorträgen bekommen Schüler:innen und Absolvent:innen wichtige Tipps zum Start in ihre Zukunft.

Die Aktionswoche wurde unter Federführung der Verbraucherzentralen Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Brandenburg im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ geplant.

Laptop mit Kaffee, Blatt, Stift und Smartphone

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Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

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Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
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Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.