Wucherpreis und unhaltbare Werbung zu Corona-Schutz

Pressemitteilung vom
Dreiste Geschäfte mit der Angst und Sorge von Verbrauchern: Die betreiben in der Corona-Zeit Händler mit knappen Gütern wie Schutzmasken oder Desinfektionsmitteln zu Phantasiepreisen. Rechtlich eingeschritten ist dagegen nun die Verbraucherzentrale NRW.

Wucherpreis und unhaltbare Werbung zu Corona-Schutz
Verbraucherzentrale NRW stoppt unlauteren Verkauf von Desinfektionsmitteln

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Dreiste Geschäfte mit der Angst und Sorge von Verbrauchern: Die betreiben in der Corona-Zeit Händler mit knappen Gütern wie Schutzmasken oder Desinfektionsmitteln zu Phantasiepreisen. Rechtlich eingeschritten ist dagegen nun die Verbraucherzentrale NRW.

Getroffen hat es etwa einen Onlineshop für Senioren, der per Newsletter einen Flächen-Desinfektionsreiniger (250 Beutel x 20 ml) für 320 Euro anbot. Denn ein Preisvergleich bei verschiedenen Händlern zeigte: Der Durchschnittspreis für das Produkt lag bei gerade mal rund 90 Euro. Und Wucher liegt meist schon vor, wenn der Preis doppelt so hoch ist wie marktüblich und eine Schwächesituation beim Kunden ausgenutzt wird.

Erschwerend fällt ins Gewicht, dass das Desinfektionsmittel aktiv für Senioren beworben wurde, die zu den COVID-19-Risikogruppen zählen. Die Verbraucherzentrale NRW bewertet das Angebot deshalb auch als unlautere aggressive geschäftliche Handlung. Aus diesem Grund erwirkte die Verbraucherzentrale NRW nun vor dem Landgericht Augsburg (nicht rechtskräftig) eine Einstweilige Verfügung gegen den Shop. Somit ist es dem Händler verboten, das Desinfektionsmittel zu Preisen zu verkaufen, die doppelt so hoch sind wie marktüblich.

Eine Abmahnung erhielt auch ein Onlineshop, der ein vorgebliches „Anti Corona Virus Spray“ nach Meinung der Verbraucherschützer unter bewusstem Ausnutzen der Ängste von Kunden bewarb. Das „Virenschleuse“-Spray inaktiviere „die Lipidmembran von Coronaviren“ und sei als „Handdesinfektionsmittel“ einsetzbar. Explizit versprochen wurde eine „viruzide“ Wirkung, was gerade bei Risikogruppen die Vorstellung auslösen kann, mit dem Kauf einen erhöhten Schutz vor Ansteckung zu erlangen. Der Haken nur: Desinfektionsmittel zur menschlichen Hygiene unterliegen nach der Biozidverordnung einer Zulassungspflicht. Doch diese Zulassung fehlte nach Auskunft des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte. Demnach zählt das angebliche „Anti Corona Virus Spray“ auch nicht zu den zugelassenen Handdesinfektionsmitteln.

Die Verbraucherzentrale NRW schickte eine Abmahnung auf Unterlassung des „irreführenden Geschäftsgebarens“. Kurz darauf war nicht nur das Virus-Spray sondern der gesamte Shop vom Onlinemarkt verschwunden.

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