Was ändert sich 2021 alles für Verbraucher?

Pressemitteilung vom
Womit Verbraucher im Jahr 2021 rechnen müssen, hat die Verbraucherzentrale NRW zu über 50 Themen zusammengestellt.

Was ändert sich 2021 alles für Verbraucher?
Von Azubi-Vergütung über eRezept bis Zusatzbeitrag der Krankenkasse

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Höherer Mindestlohn, mehr Hartz IV und ein Heizkostenzuschlag für Wohngeldbezieher sorgen 2021 für ein Plus auf der Habenseite. Für etwa 90 Prozent der Steuerzahler entfällt zudem der Solidaritätszuschlag. Die neue Grundrente bringt für rund 1,3 Millionen Bezieher kleiner Renten Anspruch auf einen Zuschlag. Beim Blick in Verbrauchers Portemonnaie 2021 hat die Verbraucherzentrale NRW zudem entdeckt, dass sich Familien durch einen höheren Grund- und Kinderfreibetrag sowie 15 Euro mehr Kindergeld im Monat über finanzielle Entlastung freuen können. Andererseits: Die Mehrwertsteuer ist 2021 wieder fast „ganz die Alte“. Die neue CO2-Bepreisung wird sich an der Zapfsäule direkt zu Jahresbeginn bemerkbar machen: Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale NRW werden auf jeden Liter Diesel 8 Cent CO₂-Preis fällig, beim Benzin sind es 7 Cent. Das führt zu Mehrkosten von 85 Euro, wenn man eine jährliche Fahrleistung von 15.000 Kilometern und einen Benzinverbrauch von 8 Litern pro 100 Kilometer annimmt. Mit einer höheren Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer und der neuen Mobilitätsprämie sollen die Belastungen ausgebremst werden. Womit Verbraucher im Jahr 2021 sonst noch rechnen müssen, hat die Verbraucherzentrale NRW zu über 50 Themen zusammengestellt: www.verbraucherzentrale.nrw/2021

Wer im neuen Jahr seiner gesetzlichen Krankenkasse den Rücken kehren will, hat weniger Papierkram vor der Brust: Mit dem Aufnahmeantrag bei der „Neuen“ wird die Kündigung beim bisherigen Versicherer gleich mit eingeleitet. Außerdem: Musste man bisher 18 Monate versichert sein, reichen künftig zwölf Monate Mitgliedschaft für einen Wechsel der Krankenkasse aus. Baby-TV mit 3D- oder 
4D-Ultraschalluntersuchungen soll es nur noch in medizinisch notwendigen Fällen geben. Und mit elektronischer Patientenakte und eRezept macht die Digitalisierung im Gesundheitswesen die nächsten Schritte.

Die Verbraucherzentrale NRW gibt Immobilienkäufern mit auf den Weg, den 31. März 2021 im Auge zu behalten: Dann läuft die verlängerte Frist fürs Baukindergeld aus. Für Kaufverträge oder Baugenehmigungen, die ab dem 1. April 2021 unterzeichnet beziehungsweise erteilt werden, kann es nicht mehr beantragt werden. Übrigens: Schon ab Jahresbeginn dürfen sich Bausparer über höhere Bausparprämien und Einkommensgrenzen freuen.

Ab 1. März ist Schluss mit dem „Plus“ auf den Energieeffizienzlabels auf Geschirrspülern, Waschmaschinen, Kühlschränken sowie Fernsehern und Monitoren. Die Skala reicht dann nur noch von A bis G. Und ab 1. September geht es dann auch Lampen nicht nur „ans Label", sondern einige ineffiziente Leuchtmittel dürfen dann gar nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Darunter fallen zum Beispiel Kompaktleuchtstofflampen mit eingebautem Vorschaltgerät – die sogenannten Energiesparlampen.

Das Verkaufs-Aus für Einwegkunststoff-Produkte läutet ab 3. Juli den Abschied von Plastikgabel und Styroporverpackungen zum Transportieren von Speisen und Getränken ein. Und Hobby-Drohnenpiloten müssen ab Januar neue Regeln beachten, um ihre Objekte EU-konform durch die Lüfte zu manövrieren.

Den kompletten Überblick zu den Änderungen in fünf Themenbereichen gibt es unter www.verbraucherzentrale.nrw/2021

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