Verkehrsverstoß im Miet- oder Carsharing-Wagen

Pressemitteilung vom
Es gibt einen Unterschied, ob man einen Verkehrsverstoß im eigenen Auto oder in einem Miet- oder Carsharing-Wagen begeht. Denn in letzteren ist nicht nur das Knöllchen zu berappen, sondern auch eine Bearbeitungsgebühr des Autovermieters. Und die fällt bisweilen happig aus. Das ergab eine Umfrage der Verbraucherzentrale NRW bei zehn Verleihfirmen.

Verkehrsverstoß im Miet- oder Carsharing-Wagen: Knöllchen mit happigem Aufschlag

Es gibt einen Unterschied, ob man einen Verkehrsverstoß im eigenen Auto oder in einem Miet- oder Carsharing-Wagen begeht. Denn in letzteren ist nicht nur das Knöllchen zu berappen, sondern auch eine Bearbeitungsgebühr des Autovermieters. Und die fällt bisweilen happig aus. Das ergab eine Umfrage der Verbraucherzentrale NRW bei zehn Verleihfirmen.

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Das Knöllchen nach dem Urlaub kam per Post - und der satte Aufschlag separat gleich hinterher. 30 Euro kostete das Parkvergehen, Verleiher Sixt verlangte weitere 18,50 Euro für den "mitunter erheblichen Arbeits- und Organisationsaufwand", der bei einer Weitergabe des Strafzettels an den Verursacher entstehen könne.

Solche "Servicepauschalen" kennen auch andere Firmen. Die Höhe schwankt, je nachdem ob ein Fahrzeug als Mietwagen oder beim Carsharer, ob es im In- oder Ausland geordert wurde. Unterschiede von fünf bis 61 Euro zwischen Berlin und Brindisi, Birmingham und Barcelona entdeckte die Verbraucherzentrale NRW, als sie bei einem Dutzend Unternehmen nachfragte oder bei Avis aufgrund fehlender Auskünfte ins Kleingedruckte schaute.

Nachgehakt haben die Verbraucherschützer bei insgesamt sechs Mietwagenfirmen (Avis, Buchbinder, Enterprise, Europcar, Hertz und Sixt), vier Carsharern (Cambio, Car2go, Drive-now, und Stadtmobil) sowie den Vermittlungsportalen Croove und Drivy. Gefragt wurde nach Bearbeitungsentgelten für Ordnungswidrigkeiten, begangen in Deutschland, Großbritannien, Spanien und Italien.

Das Ergebnis: Hierzulande ließen sich Avis und Hertz ihren Verwaltungsaufwand mit deftigen 29,75 Euro vergüten. Konkurrent Sixt rief 18,50 Euro auf.

Tendenziell günstiger fuhr bei den Aufschlägen, wer mit einem Carsharer angebandelt hatte. So reichten Cambio und Stadtmobil einen Strafzettel im Inland bereits für fünf Euro an Verkehrssünder weiter. Car2go kalkulierte mit 10 Euro und Drive-now mit 18 Euro.

Weit teurer wurde es bei Verstößen im Ausland. In Spanien etwa war für ein Avis-Gefährt, gemietet über TUI-Cars, 42,35 Euro zu zahlen, in bella Italia waren es sogar 61 Euro. Das war die Spitze im Check.

Zumeist bewegte sich der Zuschlag je nach Land und Firma zwischen 35 und 40 Euro. Enterprise setzte für seinen Weiterleitungsservice aus Spanien 25 Euro an. Hertz lag in Great Britain bei umgerechnet rund 48 Euro.

Mitbewerber Buchbinder, in Deutschland mit seinem Entgelt im Mittelfeld, entzog sich einem Auslandsvergleich - und sprach nebulös von "landesspezifischen Bearbeitungskosten".

Preiswerter war es erneut bei den Carsharern, wo Kunden oftmals mit 10 bis 20 Euro dabei waren. Allerdings beschränkten zwei Firmen ihr Geschäft weitgehend aufs Inland.

Übrigens: Mit Service-Nachforderungen muss auch rechnen, wer Autos über Vermittlungsportale wie Croove oder Drivy ordert. Auf deren Internetseiten finden sich Privatleute, die ihren Pkw kurzzeitig oder länger vermieten wollen. Auch hier können 15 Euro (Drivy) oder 20 Euro (Croove) für die Übermittlung eines Knöllchens an den Verursacher fällig werden - zur Freude der Besitzer. Denn die erhalten einen "Anteil" (Drivy) oder die Hälfte des Betrags (Croove), wenn sie ihr Portal bei der Tätersuche einschalten mussten.

Immerhin gibt es eine Chance, solchen Extrakosten zu entgehen. Wer bemerkt, dass sein Verkehrsverstoß amtlich protokolliert wurde, kann bei den Behörden nachfragen, ob das Knöllchen direkt an seine Adresse geschickt werden kann - ohne den teuren Umweg über den Vermieter. In NRW beispielsweise sind dafür die örtlichen Bußgeldstellen ansprechbar.

Ist das Knöllchen schon beim Autoverleiher, bleibt nur die Hoffnung auf Kulanz. Eine allerdings bescheidene Hoffnung. Sixt etwa schreibt klipp und klar: "Gerne nehmen wir Ihre Informationen entgegen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Aufwandspauschale dennoch berechnet wird."

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