Verbraucherzentrale NRW zur Aktionswoche Schuldnerberatung

Pressemitteilung vom
Forderung gegen volljährig Gewordene nicht verfolgen

Verbraucherzentrale NRW zur Aktionswoche Schuldnerberatung:
Forderungen gegen volljährig Gewordene nicht verfolgen

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Gegenüber fast 750.000 Minderjährigen hat die Bundesagentur für Arbeit nach eigenen Angaben offene Forderungen mit einem Gesamtbetrag von über 273 Millionen Euro. „In der Regel haben Kinder und Jugendliche diese nicht verursacht. Aber dennoch bekommen sie Post mit Rückforderungsbescheiden. Dass man diesen Forderungen aus der Kindheit widersprechen kann und muss, wissen viele einfach nicht. Und die jungen Erwachsenen werden auch nicht ausreichend informiert, dass sie für diese Außenstände zumeist nicht haften“, macht Christoph Zerhusen, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW, zur diesjährigen Aktionswoche Schuldnerberatung vom 25. bis 30. Mai auf ein großes Informationsdefizit aufmerksam. Mit dem Vorstoß, dass Forderungen gegen volljährig Gewordene nicht verfolgt werden sollen, sondern im Ergebnis Eltern dafür geradestehen müssen, will die Verbraucherzentrale den schuldenfreien Start ins Erwachsenenleben sichergestellt sehen.

Schuldenfrei in die Volljährigkeit zu starten, ist ein Grundrecht – so hat das Bundesverfassungsgericht bereits vor über 30 Jahren entschieden. Und der Gesetzgeber hat eine Reihe von Regelungen festgeschrieben, damit der Schutzschirm für den unbelasteten Start auch wirkt.

„Nicht selten jedoch, dass das Jobcenter von jungen Erwachsenen Geld für zu viel gezahlte Sozialleistungen zurückfordert, die Eltern und sie selbst bekommen haben, als sie noch minderjährig waren“, erklärt Schuldenexperte Zerhusen zur dubios klingenden „Post vom Amt“. Die Forderungen resultierten meist daraus, dass Erhöhungen des Einkommens nicht rechtzeitig berücksichtigt worden seien.

„Leider wissen die jungen Erwachsenen oft nicht, dass sie für diese Nachforderungen häufig gar nicht geradestehen müssen, wenn die Zahlungsverpflichtungen während Kindheit und Jugend entstanden sind. Haften müssen sie nur mit dem Vermögen, das sie bei Eintritt der Volljährigkeit besitzen. Etwa mit dem Sparvermögen oder Geldgeschenken für den Führerschein, soweit diese vor dem 18. Geburtstag gemacht wurden. Unpfändbare Gegenstände, also übliche Haushalts- und Gebrauchsgegenstände, werden hierbei allerdings nicht berücksichtigt. Ein normales, zwei Jahre altes Mobiltelefon darf man beispielsweise behalten“, so Zerhusen.

Anstatt zu zahlen müssten die jungen Erwachsenen schriftlich reagieren und mitteilen, dass die Forderung während Kindheit und Jugend entstanden sei und sie deshalb von der Beschränkung der Haftung Gebrauch machten.

Als beste Lösung sieht die Verbraucherzentrale NRW jedoch, dass Forderungen gegen volljährig Gewordene nicht verfolgt werden sollen, sondern im Ergebnis Eltern dafür geradestehen müssen. „Dann wäre der schuldenfreie Start ins Erwachsenenleben garantiert“, erläutert Zerhusen.

Begrüßenswert sei auch, dass die Bundesagentur für Arbeit zurzeit auch an einer technischen Lösung arbeite, wie volljährig Gewordene zeitnah verständlich über die Möglichkeiten zur Haftungsbeschränkung informiert werden können.

Mit einem Musterbrief bietet die Verbraucherzentrale NRW jungen Erwachsenen aktuell Hilfestellung, um Forderungen unter Hinweis auf nicht vorhandenes Vermögen bei Eintritt der Volljährigkeit abzuwehren.

Informationen sowie das Musterschreiben gibt es im Internet: www.verbraucherzentrale.nrw/schuldenfrei-erwachsen

Auch in einem Video der Verbraucherzentrale NRW ist Wissenswertes zu erfahren: www.youtube.com/watch?v=j8ODaGMsocg

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