Verbraucherzentrale NRW bietet ab sofort Beratung im Pflegerecht an

Pressemitteilung vom
Ansprüche gegenüber Pflegekassen, Pflegediensten oder Pflegeheimen besser durchsetzen

Verbraucherzentrale NRW bietet ab sofort Beratung im Pflegerecht an

Ansprüche gegenüber Pflegekassen, Pflegediensten oder Pflegeheimen besser durchsetzen.

  • Wenn der Pflegegrad nicht bewilligt wird oder unerwartete Kosten auftreten, helfen Fachleute der VZ NRW anbieterunabhängig
  • 22 Beratungsstellen bieten fachlichen Rat und rechtliche Hilfe im Konfliktfall
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Ab sofort bietet die Verbraucherzentrale NRW eine anbieterunabhängige rechtliche Beratung und Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Pflegekassen, Pflegediensten und -heimen an. Wenn etwa ein Pflegegrad nicht bewilligt wird, der Pflegedienst Leistungen abrechnet, die nicht vereinbart wurden oder wenn das Pflegeheim unerwartet Preiserhöhungen für seine Dienste ankündigt, finden Betroffene hier nun fachlichen Rat und rechtliche Hilfe im Konfliktfall.

Immer mehr Verbraucher:innen wenden sich wegen Problemen in der Pflege an die Verbraucherzentrale NRW. Betroffene fühlen sich angesichts der komplexen Regelungen häufig überfordert. Ab sofort können sie unabhängige Beratung und Vertretung in Anspruch nehmen. Von der Verbraucherzentrale NRW erhalten Pflegepersonen oder ihre Angehörigen juristischen Rat und damit die nötige Sicherheit, um Ansprüche selbständig durchzusetzen – etwa wenn die Bewilligung von Leistungen zu lange dauert oder diese nicht in vollem Umfang gezahlt werden. Bei komplexen Problemen können die Anwält:innen der teilnehmenden Beratungsstellen die Interessen von Betroffenen gegenüber der Pflegekasse außergerichtlich vertreten oder rechtliche Ansprüche bei den Anbietern von Pflegeleistungen durchsetzen. Geprüft werden der geschilderte Sachverhalt, Verträge und Unterlagen.

Die Liste der 22 Beratungsstellen in NRW mit Pflegerechtsberatung sowie Informationen zu den Kosten unter: https://www.verbraucherzentrale.nrw/pflegerechtsberatung

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