Verbraucherrechte bei Smart Home und AGBs unter der KI-Lupe

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale NRW hat erstmals die „Förderpreise Konsum & Verbraucherwissenschaften“ verliehen
  • Dissertationen zu den Themen AGBs und Smart Home gewürdigt
  • Informatiker der TU München und Jurist der Universität Bielefeld ausgezeichnet
  • Junge Forschende sind eingeladen, ihre Arbeiten einzureichen
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Zwei junge Forscher haben erstmals die „Förderpreise Konsum & Verbraucherwissenschaften“ für ihre Dissertationen erhalten. Das Kompetenzzentrum Verbraucherforschung (KVF NRW) der Verbraucherzentrale NRW hat die mit jeweils 2.500 Euro dotierten Preise an den Informatiker Dr. Daniel Braun und den Juristen Dr. Jonathan Engstler im Rahmen des 17. Workshops „Verbraucherforschung“ vergeben. Die Förderpreise sollen Wissenschaftler:innen unterstützen, die sich in ihren Qualifikationsarbeiten mit verbraucherorientierten und -relevanten Fragestellungen auseinandergesetzt und dabei besonders exzellente Leistungen gezeigt haben. Ausgewählt hatte die Arbeiten der Wissenschaftliche Beirat des KVF NRW. Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, hob bei der Verleihung die Bedeutung der Förderpreise hervor: „Unterstützt mit Mitteln der Verbraucherschutzstiftung in NRW können wir jährlich Förderpreise an Wissenschaftler:innen in der Qualifikationsphase vergeben. Dies steht im Zusammenhang mit unseren Bemühungen, unsere Verbraucherberatung im Dialog mit Wissenschaft und Politik stetig zu verbessern und zu professionalisieren.“

Dissertation zu Smart Home und Verbraucherrecht

Dr. Jonathan Engstler überzeugte mit seiner Arbeit „Verbraucher(kauf)verträge über vernetzte Produkte“ (Dissertation an der Universität Bielefeld) und erhielt dafür den „Förderpreis Konsum & Verbraucherwissenschaften für herausragende Dissertationen“. Die Arbeit des jungen Juristen befasst sich mit vernetzten Endgeräten wie smarten Lautsprechern, vernetzten Waschmaschinen oder Rasenmährobotern. Welche Ansprüche haben Verbraucher:innen, wenn die für die Vernetzung erforderlichen Online-Dienste nicht mehr verfügbar sind? Gegen wen können Privatpersonen ihre Ansprüche geltend machen: den Verkäufer, den Online-Dienst oder den Hersteller des Endgeräts? Diesen und weiteren Fragen der vertraglichen Haftungsverteilung beim Kauf vernetzter Geräte widmet sich die ausgezeichnete Dissertation. Wolfgang Schuldzinski lobte in seiner Laudatio das „Zusammenspiel aus sorgfältiger, methodisch einwandfreier Analyse und politik-praktischer Anwendbarkeit“ in der Arbeit von Dr. Engstler.

KI für besseren Verbraucherschutz bei AGBs

Mit dem „Förderpreis Konsum & Verbraucherwissenschaften für herausragende Qualifikationsarbeiten im Bereich des Verbraucherschutzes und der Verbraucherarbeit“ wurde der Informatiker Dr. Daniel Braun für seine Arbeit „Automatische semantische Analyse, rechtliche Bewertung und Zusammenfassung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (Dissertation an der Technische Universität München) ausgezeichnet. Der Preisträger lehrt gegenwärtig an der Universiteit Twente in den Niederlanden. Seine Dissertation befasst sich mit dem Problem, dass Verbraucher:innen beim Onlinekauf oft Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmen, ohne diese gelesen zu haben. Unwissentlich akzeptieren sie so für sie nachteilige Regeln, die nicht selten gegen Gesetze verstoßen. Verbraucherschützer:innen können in solchen Fällen zwar helfen, meist aber erst, wenn Geschädigte aktiv Hilfe suchen. Für eine flächendeckende Marktbeobachtung fehlen die Ressourcen. Dr. Brauns Dissertation ist im Rahmen des Projektes „AGB-Check“ an der TU München entstanden, das durch das Bundesverbraucherschutzministerium gefördert wurde. Dabei wurden KI-Methoden entwickelt, die in Zukunft dabei helfen können, unwirksame Klauseln in AGBs effizient zu erkennen und so den Verbraucherschutz zu stärken. Wolfgang Schuldzinski erklärte, dass der Beirat die Arbeit von Dr. Daniel Braun wegen ihres innovativen Potenzials sowie der Breite der Untersuchung auf hohem Niveau hervorgehoben habe.

Preise künftig in drei Kategorien

Das Kompetenzzentrum Verbraucherforschung der Verbraucherzentrale NRW (KVF NRW) wird künftig jährlich die „Förderpreise Konsum & Verbraucherwissenschaften“ ausloben. Die Auszeichnungen für Bachelor- und Masterarbeiten sowie Dissertationen stehen für junge Forschende von NRW-Hochschulen in drei Kategorien offen. Für den Sonderpreis für herausragende Qualifikationsarbeiten im Bereich des Verbraucherschutzes und der Verbraucherarbeit können sich ab Februar 2024 Wissenschaftler:innen aus dem gesamten Bundesgebiet bewerben.

Mehr Informationen beim KVF NRW:
Per E-Mail unter verbraucherforschung@verbraucherzentrale.nrw oder unter der Adresse www.verbraucherforschung.nrw.

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