Regelungslücke im Pflegebereich schließen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentralen sehen Handlungsbedarf bei der häuslichen „24-Stunden-Betreuung“

Regelungslücke im Pflegebereich schließen – Verbraucherzentralen sehen Handlungsbedarf bei der häuslichen „24-Stunden-Betreuung“

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Sie sind aus der deutschen Pflegelandschaft längst nicht mehr wegzudenken: Ausländische Betreuungskräfte, die im Haushalt wohnen, um Pflegebedürftige rund um die Uhr zu versorgen und zu betreuen. Für viele hilfsbedürftige Senioren ist die so genannte „24-Stunden-Betreuung“ eine Alternative zum Pflegeheim. Der Kontakt zu den Betreuungskräften wird in der Regel durch Vermittlungsagenturen hergestellt. Doch bislang ist dieses Betreuungsmodell nicht gesetzlich geregelt.

Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW betont: „Diese Regulierungslücke muss schnellstmöglich geschlossen werden. Die Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen bei der häuslichen ‚24-Stunden-Betreuung‘ mehr Transparenz und Rechtssicherheit.“

Die sogenannte „24-Stunden-Betreuung“ - ein „Grauer Pflegemarkt“

Im Rahmen des vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geförderten Projekts „Verbraucherschutz im ‚Grauen Pflegemarkt‘ stärken“, haben die Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen dringenden Handlungsbedarf festgestellt. So gibt es derzeit beispielsweise keine Qualitätsstandards, obwohl hier Dienstleistungen für alte und hilfsbedürftige Menschen erbracht werden. Die Vertragsverhältnisse mit den Vermittlungsagenturen sowie den ausländischen Dienstleistungsunternehmen sind komplex und für die Verbraucher intransparent. Es existieren auch keine passenden Regelungen für die Arbeitszeit der Betreuungskräfte, sodass betroffene Familien keine Möglichkeit haben, das Angebot gesetzeskonform umzusetzen. Zudem tragen die Verbraucher gegenwärtig das Risiko für die Folgen einer Scheinselbständigkeit, die mit hohen Nachzahlungen an die Sozialversicherungsträger verbunden sein kann.

Eine gesetzliche Regelung ist dringend notwendig

„Es kann nicht sein, dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern einseitig das gesamte Risiko dieses Betreuungsarrangements aufgebürdet wird“, unterstreicht Schuldzinski. „Wir fordern die Politik daher auf, die häusliche 24-Stunden-Betreuung als eigenständige Versorgungsform von Pflegebedürftigen neben der ambulanten und stationären Pflege gesetzlich zu regeln.“ Darin sollten die wesentlichen Merkmale des Leistungsangebots, aber auch die unterschiedlichen Angebotsmodelle wie Arbeitgeber-, Entsende- oder Selbständigkeitsmodell definiert werden. Geregelt werden sollten zudem die Arbeitszeiten der Betreuungskräfte.

Mehr Verantwortung bei den Vermittlungsagenturen

Auch für die Vermittlungsagenturen, über die Privathaushalte passende Betreuungskräfte finden, sollten nach Ansicht der Verbraucherschützer gesetzliche Regelungen gelten. Für diese Dienstleistung existieren bislang keinerlei verbindlichen fachlichen oder organisatorischen Anforderungen. „Hier müssen dringend gesetzliche Standards gesetzt und eine entsprechende Qualitätskontrolle eingeführt werden“, fordert Verbraucherschützer Schuldzinski. „Schließlich handelt es sich um Dienstleistungen für besonders verletzliche Verbraucher, für die auch andere Anbieter wie Pflegedienste ein Zulassungsverfahren durchlaufen müssen.“ Im Hinblick auf eine bessere soziale Absicherung der ausländischen Betreuungskräfte, sind die Verbraucherzentralen zudem der Ansicht, dass die Verantwortung für die tatsächliche Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für die Betreuungskräfte bei diesen Vermittlungsagenturen liegen sollte.

Weitere Informationen

Das Forderungspapier der Verbraucherzentralen finden Interessierte auf der Webseite des Projekts „Grauer Pflegemarkt“ www.24h-pflegevertraege.de.


Zum Projekt „Verbraucherschutz im ‚Grauen Pflegemarkt‘ stärken“

Im Rahmen des Projekts der Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen wird eine gezielte Untersuchung des Pflegemarkts im Bereich der sogenannten häuslichen „24-Stunden-Betreuung“ durchgeführt. Neben der rechtlichen Lage sollen tatsächliche Herausforderungen für Verbraucher erfasst werden. Das Projekt wird durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.

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