Preisgestaltung von 20 NRW-Versorgern in den Blick genommen

Pressemitteilung vom
In einer aktuellen Untersuchung für Nordrhein-Westfalen rückt die Verbraucherzentrale NRW die Bestandteile des Strompreises in den Fokus, die die Unternehmen selbst gestalten können.
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Beim Strompreis nicht nur auf die EEG-Umlage schauen: Preisgestaltung von 20 NRW-Versorgern in den Blick genommen

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Die Verbraucherzentrale NRW begrüßt die jüngst politisch wieder ins Spiel gebrachte Abschaffung der EEG-Umlage. Die Strompreise für Endverbraucher könnten so sinken, der Ausbau der erneuerbaren Energien fairer aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. In einer aktuellen Untersuchung für NRW rücken die Verbraucherschützer aber auch die Bestandteile des Strompreises in den Fokus, die die Unternehmen selbst gestalten können. „Während Umlagen und Abgaben gern als Preistreiber gebrandmarkt werden, legen die Energieversorger die von ihnen selbst verantworteten Preisbestandteile meist nicht tarifscharf offen“, sagt Energieexperte Udo Sieverding. „Gerade angesichts derzeit sinkender Börsenstrom- und CO2-Zertifikatspreise ist hier aber mit Spielraum zu rechnen.“

Der angesprochene Kostenblock besteht aus den Kosten für die Beschaffung des Stroms, den Vertriebskosten und der Gewinnmarge. Die Verbraucherschützer schlagen vor, diese sogenannte Unternehmensspanne regelmäßig zu veröffentlichen, um die Preisgestaltung und -entwicklung im Energiebereich transparenter zu machen.

Stichprobe in 20 NRW-Städten über drei Jahre „Ein reiner Vergleich der Endpreise an unterschiedlichen Orten greift hierfür zu kurz“, erklärt Sieverding. „Schließlich variieren sowohl die Netzentgelte als auch die Konzessionsabgaben je nach Region und Stadtgröße teils deutlich.“ Für die Strom-Grundversorgung der 20 einwohnerstärksten Städte NRWs hat die Verbraucherzentrale nun die Unternehmensspanne als aktuelle Stichprobe mit Verlaufsdaten der vergangenen drei Jahre online veröffentlicht.

„Natürlich geht es nicht darum, Geschäftsgeheimnisse zu lüften“, betont Sieverding. Alle Abgaben, Umlagen, Steuern und auch Posten wie Netzentgelte und Konzessionsabgaben seien prinzipiell öffentlich verfügbar. Nur würden sie eben nicht zusammengeführt. „Die Unternehmensspanne ist das Geld, mit dem die Unternehmen wirtschaften und im Endeffekt auch ihre Gewinne machen. Beim Vergleich der Versorger stellen sich dann schon Fragen wie: Warum zahlen Grundversorgungskunden mit einem Verbrauch von 3.000 Kilowattstunden in Hagen aktuell 10,43 Cent pro Kilowattstunde an Mark-E, während Kunden in Hamm an die dortigen Stadtwerke nur 7,42 Cent zahlen? Zumal diese Unterschiede nicht nur Momentaufnahmen sind, sondern sich oft über mehrere Jahre fortschreiben.“

Gerade Grundversorger sollten ihre Preispolitik erläutern Auf diese Fragen könne es begründete Antworten geben, betont Sieverding. Große Verbundunternehmen seien anders strukturiert als eigenständige Stadtwerke, und in den Kommunen gebe es unterschiedliche finanzielle Rahmenbedingungen und Gewinnerwartungen der Kämmerei und Lokalpolitik. „Aber gerade Grundversorger als Institutionen der staatlichen Daseinsvorsorge sollten sich zumindest der Frage nach ihrer Preisgestaltung stellen und die entsprechenden Antworten geben“, so Sieverding. Wünschenswert sei natürlich, dass auch alle andere Strom- und Gasanbieter diese Werte freiwillig offenlegten.

Preiseffekte einer veränderten EEG-Umlage zentral beobachten Die Verbraucherzentrale NRW schlägt daher eine regelmäßige zentrale Ermittlung und Aufbereitung dieser Daten vor. Diese wäre vor allem dann von großem Interesse, wenn die EEG-Umlage tatsächlich sinkt oder abgeschafft wird. „Dann ist vor allem darauf zu achten, dass die Entlastungen auch tatsächlich bei den Kunden ankommen“, so Energieexperte Sieverding.


Einen Überblick über die Unternehmensspannen der Grundversorger in den 20 einwohnerstärksten Städten NRWs seit dem Jahr 2017 gibt es unter  www.verbraucherzentrale.nrw/unternehmensspannen2020

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