Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)

Pressemitteilung vom
Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wird den europäischen Vorgaben zur Stärkung der Verbraucherrechte im Energiebereich nicht umfassend gerecht. Weiterhin fehlt in dem Gesetzentwurf der von der EU schon lange geforderte Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor der Energiearmut.

Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG):
Verbraucher müssen vor Energiesperren geschützt werden 

Off

Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wird den europäischen Vorgaben zur Stärkung der Verbraucherrechte im Energiebereich nicht umfassend gerecht. Weiterhin fehlt in dem Gesetzentwurf der von der EU schon lange geforderte Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor der Energiearmut. In einer wichtigen Frage bringt die Gesetzesnovelle voraussichtlich sogar Verschlechterungen mit sich. Die Novelle liegt dem Bundesrat am 11. März zur Entscheidung vor.

„Seit Jahren fordert die EU  ihre Mitgliedsländer auf, sich um das Thema Energiearmut zu kümmern und konkrete Maßnahmen zu ergreifen, die die Situation der Betroffenen verbessern“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Der aktuelle Entwurf für die EnWG-Novelle unterstützt diese Forderung nicht. Es ist vielmehr zu befürchten, dass die Anzahl der Energiesperren steigen wird. Wir fordern den Bundesrat daher auf, sich für Nachbesserungen einzusetzen.“

Haushalte, die von Energiearmut betroffen sind, werden weiterhin nicht ausreichend vor einer Versorgungsunterbrechung geschützt. Hinzu kommt, dass der Gesetzesentwurf nunmehr eine spezielle Regelung zur Versorgungsunterbrechung außerhalb der Grundversorgung vorsieht. Zwar gibt die Regelung vage Hürden vor, wie etwa die unentgeltliche Information über Hilfsangebote und staatliche Unterstützungsmöglichkeiten sowie alternative Zahlungspläne. Allerdings sind diese so unkonkret und unverbindlich ausgestaltet, dass sie im Zweifelsfall wenig Schutzwirkung entfalten. 

Darüber hinaus wurden weiterhin keine Maßnahmen ergriffen, um das in der Vergangenheit häufig auftretende Problem verspäteter Abrechnungen oder Guthabenauszahlungen zu lösen. „Wir fordern eine Ausschlussfrist für Verbrauchsabrechnungen“, so Schuldzinski. „Verspätete Abrechnungen sollten nur noch in Einzelfällen zulässig sein. Auch bei verspäteten Guthabenzahlungen müssen Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Rechte erhalten, indem sie zum Beispiel Verzugszinsen geltend machen können.“
Weitere wichtige Punkte des EnWG
Die Novelle regelt auch, dass die von der Industrie genutzten Wasserstoffnetze nicht von privaten Verbrauchern über die Gasnetzentgelte mitfinanziert werden dürfen. “Das ist richtig und sollte unbedingt beibehalten werden“, unterstreicht Schuldzinski. „Das Gesetz sollte aber ebenfalls gewährleisten, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sich mithilfe zertifizierter Vergleichsportale schnell einen Marktüberblick verschaffen können. Und zwar nicht nur für Stromtarife, wie bislang im Entwurf vorgeschlagen, sondern auch für Gas-, Wärmepumpen- und E-Mobilitätstarife. Auch hier hoffen wir auf Nachbesserungen durch den Bundesrat.“ 

Eine Stellungnahme der Verbraucherzentrale NRW zum Problem der Energiesperren in der EnWG-Novelle findet sich unter:
www.verbraucherzentrale.nrw/enwgnovelle

Eine umfassende Stellungnahme zur Novelle des EnWG des Verbraucherzentrale Bundesverbandes findet sich unter: https://www.vzbv.de/pressemitteilung/wasserstoffnetze-nicht-von-verbrauchern-mitfinanzieren-lassen 

Laptop mit Kaffee, Blatt, Stift und Smartphone

Zum Presseportal der Verbraucherzentrale NRW

Serviceangebote und Informationsquellen für Journalistinnen und Journalisten

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.